Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bundesrat verabschiedet Biomasseverordnung/DBV fordert zügige Zustimmung von Bundestag

(Berlin) - Als einen wichtigen Schritt zum gesellschaftspolitisch gewünschten Ausbau der erneuerbaren Energien hat der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, die Zustimmung des Bundesrates zum Entwurf der Biomasseverordnung bezeichnet. Der DBV fordert den Bundestag auf, die Verordnung jetzt ebenfalls zu verabschieden, damit der Investitionsstau in der Bioenergiebranche aufgelöst wird und Investitionssicherheit für die einzelnen Anlagenbetreiber gegeben ist. Kernpunkt der Biomasseverordnung ist die Regelung über die Stoffe und technischen Verfahren zur Nutzung von Biomasse im Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Danach können zur Energiegewinnung die Wirtschaftsdünger, Energiepflanzen, Restholz aus der Durchforstung verwandt werden. Für die Nutzung von Althölzern müssen die höchsten immissionsschutzrechtlichen Vorschriften der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung einhalten werden; für reine Verstromungsanlagen ab einer Leistungsklasse von 5 Megawatt sind zudem Mindestwirkungsgrade einzuhalten. Bei der Verwendung von Biomasse aus der Tierhaltung (z.B. Gülle) gibt es gegenüber der bisherigen Praxis keine Einschränkungen.

Der DBV schlägt dem Bund und den Bundesländern vor, neue innovative technische Verfahren zur Nutzung biogener tierischer Abfälle durch Demonstrationsvorhaben nachhaltig zu fördern und zu unterstützen, um auf Basis neuer Erfahrungswerte bei der Evaluierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der Biomasseverordnung eine Öffnung der energetischen Nutzung nach dem EEG für sämtliche tierischen Abfälle zu erwirken.

Bei zügiger Zustimmung des Bundestages erwartet der DBV eine rasche Ausweitung der Bioenergie auf dem Strommarkt sowie einen großen Impuls für Investitionen und Arbeitsmarkt im ländlichen Raum.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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