Bundesrat sieht erheblichen Änderungsbedarf bei Pflegereform
(Berlin) - Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 30. November eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes vorgelegt. Die Länderkammer sieht erheblichen Änderungsbedarf an dem Reformkurs der Koalition. Zahlreiche Änderungswünsche betreffen die geplanten Pflegestützpunkte. Die Kritik der Länder an den Pflegestützpunkten ist berechtigt, betont Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des VDAB. Zur Schaffung der Pflegestützpunkte würden mehrere hundert Millionen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung verprasst. Die überflüssigen zusätzlichen Beratungsstrukturen verursachten zudem Doppelstrukturen und unnötige Bürokratie. Die künftigen Mehreinnahmen der Pflegeversicherung müssten vielmehr wie auch ursprünglich gedacht in die Leistungsausweitung für die Bedürftigen fließen.
Die Länderkammer empfiehlt darüber hinaus Möglichkeiten zur Nachbegutachtung im Rahmen der Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dies entspricht der Forderung des VDAB, dass Einrichtungen ihre Qualitätsverbesserungen nach defizitären Prüfergebnissen durch eine erneute Überprüfung auch zeitnah der Öffentlichkeit transparent machen können.
Bedauerlicherweise plädiert der Bundesrat für eine Beibehaltung des externen Vergleichs von Pflegeeinrichtungen, kritisiert Baumann abschließend. Die jetzt vom Bundesrat vorgeschlagene Verpflichtung, bei Vergütungsverhandlungen für Pflegeheime einen externen Vergleich vorzunehmen, werde zu einer Preisspirale nach unten und letztlich zu einem Einheitspreis für Pflege führen.
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