Bundesrat plant Steuererhöhungen beim Reisekostenrecht
(Berlin) - Der Finanzausschuss des Bundesrates hat am 13. November beschlossen, das Gesetz zur Vereinfachung des Reiskostenrechts abzulehnen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dabei soll der Abzug von Verpflegungsmehraufwand erheblich eingeschränkt werden. Auf viele Arbeitnehmer kämen massive Steuererhöhungen zu, rechnet der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) vor. Wenn gleichzeitig der Arbeitnehmer-Pauschbetrag angehoben wird, wie einige Bundesländer fordern, ergäbe sich eine Umverteilung der Steuerbelastung zu Lasten einzelner Berufsgruppen.
Der Bundestag hatte am 25. Oktober 2012 Vereinfachungen beim steuerlichen Reisekostenrecht beschlossen. Hierbei sollen ab 2014 bei achtstündiger Abwesenheit pauschale Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 12 Euro gewährt werden. Bisher werden je nach Abwesenheit gestaffelt 6 oder 12 Euro anerkannt.
Der Bundesrat wird am 23. November über dieses Gesetz entscheiden. Nach dem vorliegenden Beschluss des Finanzausschusses sollen Verpflegungspauschalen jedoch erst bei mindestens 10stündiger Abwesenheit in Höhe von 9 Euro gewährt werden.
Diese Einschränkung ist völlig lebensfremd und inakzeptabel, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL. Ein Arbeitnehmer, der ganzjährig auf Baustellen beschäftigt ist, könnte danach in vielen Fällen gar keine Verpflegungsmehraufwendungen mehr steuerlich geltend machen. Die Steuerbelastung würde - im Vergleich zum geltenden Recht - bei 2.500 Euro Bruttolohn um 400 Euro im Jahr steigen! Betroffen wären beispielsweise Bauarbeiter oder Beschäftigte im Außen- und Kundendienst und der häuslichen Krankenpflege.
Gleichzeitig soll der Bundesrat am 23. November 2012 auf Vorschlag einiger Bundesländer einen Gesetzentwurf mit einer Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 150 Euro beschließen. Von dieser profitieren jedoch nur diejenigen, die keine höheren Werbungskosten haben. Arbeitnehmer mit Auswärtstätigkeit würden durch ihre Steuererhöhung die Entlastung für andere Arbeitnehmer, die keine oder nur geringe Werbungskosten haben, mit finanzieren.
Die Vorschläge aus dem Bundesrat gehen in die falsche Richtung und widersprechen einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, sagt Rauhöft. Der NVL fordert deshalb von den Finanzministern der Bundesländer, diese Vorschläge am 23. November nicht zu beschließen.
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Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL)
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