Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Bundesrat nimmt erstmals Stellung zum neuen Telekommunikationsgesetz / VATM: Länder fordern 60 Änderungen für fairen Wettbewerb

(Berlin) - Die Beratungen zum Telekommunikationsgesetz treten in eine neue Phase. Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch das Bundeskabinett im Oktober nimmt nun der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates zum vorliegenden Regierungsentwurf Stellung und berät in seiner Sitzung am 4. Dezember 2003 über die neuen Regelungen für den Telekommunikationsmarkt.

"Es wird nun darauf ankommen, dass die zuletzt mit Rücksicht auf die Deutsche Telekom veränderten Regelungen wieder korrigiert werden und eine faire Balance im Markt durch den neuen Gesetzentwurf wiederhergestellt wird," erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. "Die Länder sind hier auf gutem Wege, zu einem ordnungspolitisch ausgeglichenen und den Gesamtmarkt fördernden Regelungsrahmen beizutragen. Partikularinteressen wurde konsequent eine Absage erteilt."

Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, sehen eine Vielzahl von Anträgen der Länder Korrekturen des bisherigen Regierungsentwurfes vor, die sich häufig an den ursprünglichen Regelungen des Arbeitsentwurfes des Bundeswirtschaftsministeriums orientieren. So soll das Gesetz einen fairen Ausgleich von Infrastruktur- und Dienstewettbewerb fördern und verankern.

Im Zuge der letzten Beratungen zu einem neuen Telekommunikationsgesetz in der Bundesregierung war es zu deutlichen Veränderungen einzelner Regelungen gekommen. Stück für Stück wurden zentrale Forderungen und Formulierungen aufgeweicht und für den Wettbewerb zentrale Eckpfeiler - wie eine strenge Vorleistungs- und Missbrauchskontrolle - abgebaut.

Nun soll die rechtzeitige Bereitstellung von Vorleistungen für die Wettbewerber zeitgleich mit der Einführung des Endkundenproduktes der Telekom als Verpflichtung im Rahmen der Endkundenregulierung wieder aufgenommen werden. Die Länder sprechen sich für einen klaren Rechtsanspruch und klare Vorleistungsregulierung aus. Im Bereich der Entgelt- und Missbrauchskontrolle ist nach Auffassung der Länder ein Antragsrecht zwingend, um ein Verfahren bei der Regulierungsbehörde in Gang setzen zu können.

Darüber hinaus fordern die Länder Verbesserungen im Auskunfts-, Mehrwertdienste- und Internetbereich. Hier soll sowohl der Zugang zu Teilnehmerdaten verbessert als auch der Zugang für den HighSpeed-Internetbereich gesichert werden.

"Wir begrüßen, dass gerade die Landespolitiker bei dem vorliegenden Entwurf eine faire Lösung für den Gesamtmarkt im Auge behalten und dem Gedanken einer ordnungspolitisch sauberen Gesamtlösung Rechnung tragen. Nur wenn die richtigen wettbewerbspolitischen Impulse gesetzt werden, können auf Dauer Investitionen und Arbeitsplätze gesichert werden," erklärt Jürgen Grützner.

Weitere Informationen enthält die Stellungnahme des VATM zum TKG-Regierungsentwurf vom 15. Oktober 2003.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

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