Bundesrat muss Postgesetz verabschieden: Verzögerung belastet Postdienstleister
(Bonn) - Der BvDP fordert den Bundesrat auf, das für den 12. Juli vorliegende Postgesetz zu verabschieden. Die Öffnung des deutschen Postmarktes darf nicht über die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Postliberalisierung hinausgehen. Eine einseitige weitere Öffnung würde die deutschen Postdienstleister im internationalen Wettbewerb benachteiligen, erklärte Wolfhard Bender, Vorsitzender des BvDP
Der BvDP lehnt die von einigen Bundesländern geforderten einseitigen nationalen Liberalisierungsschritte ab. Dem Postgesetz liegt die im Mai 2002 verabschiedete EU-Postrichtlinie zugrunde. Deren Erfolg besteht darin, dass erstmals einheitliche und verbindliche Regeln für die gesamte EU festgelegt wurden. Diesen Erfolg würde man durch eine einseitige Öffnung des Postmarktes verspielen, sagte Bender. Außerdem kämen unkalkulierbare Belastungen auf die Postdienstleister zu. Dies hätte letztlich auch Auswirkungen auf den Universaldienst und die Arbeitsplätze.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine einseitige Marktöffnung zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Der BvDP befürchtet, dass ausländische Postunternehmen sich durch weitere Kooperationen mit nationalen Postdienstleistern einen unfairen Marktzutritt verschaffen werden. Dieser gefährdet die Wettbewerbsgleichheit, da deutschen Postdienstleistern nicht in gleichem Maße der Zutritt auf den anderen EU-Märkten erlaubt ist.
Die Änderung des Postgesetzes ist notwendig, weil die Europäische Union eine weitere Liberalisierung des Postmarktes beschlossen hat. Diese Liberalisierung wird nun mit der Änderung des Postgesetzes national umgesetzt. Die EU-Richtlinie zur Postliberalisierung sieht vor, dass ab 1. Januar 2003 die Gewichtsgrenze für inländische Briefe, die für den Universaldienstleister reserviert werden dürfen, auf 100 Gramm fällt. Abgehende Auslandsbriefe sollen grundsätzlich liberalisiert werden. Ab 2006 liegt dann die Grenze bei 50 Gramm.
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