Bundesrat muss neues Unternehmenssanktionsrecht stoppen
(Düsseldorf) - Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft erklärt NRW-Landesgeschäftsführer Herbert Schulte vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft:
"Es besteht keine Notwendigkeit für eine strukturelle Reform des Unternehmenssanktionsrechts. Der vorliegende Gesetzentwurf atmet den Geist eines tiefen Misstrauens der Politik gegenüber der freien Wirtschaft. Der Bundesrat muss die geplanten willkürlichen und maßlosen Sanktionierungen sowie die pauschale Unterstellung krimineller Handlungen stoppen und die Bundesregierung wieder auf einen vernünftigen Kurs führen.
Es ist abwegig, den Mittelstand als Ganzes unter Generalverdacht zu stellen und Unternehmen für das Fehlverhalten Einzelner in Mithaftung zu nehmen. Die Einführung eines Verfolgungszwangs gegen Unternehmen lehnen wir grundsätzlich ab. Die Folge wäre eine Vielzahl überflüssiger Verfahren, was die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte überfordern würde. Das Gesetz bedeutet zudem erhebliche Mehrbelastungen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. So verursacht beispielsweise die Umstellung der Compliance-Strukturen zusätzliche Bürokratie und damit Kosten mitten in der Corona-Krise.
Wir fordern die politischen Mandatsträger unseres Bundeslandes dazu auf, auf eine substanzielle Überarbeitung des Gesetzesentwurfs hinzuwirken. Der Bundesrat ist gut beraten, den Gesetzentwurf in seiner kommenden Sitzung am 18. September abzulehnen."
Quelle und Kontaktadresse:
BVMW e.V. - Bundesverband mittelständische Wirtschaft - Landesgeschäftsstelle NRW
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