Bundesrat muss Grundwasserverordnung 1:1 nach europäischen Vorgaben umsetzen!
(Köln) - Der Bundesrat wird am 24.09.2010 die Grundwasserverordnung im Plenum beschließen. Der Entwurf der Bundesregierung verfolgt den Ansatz, die Grundwasserrahmenrichtlinie aus der EU 1:1 in nationales Recht umzusetzen. So werden 9 Parameter festgelegt, um die Wasserqualität zu beurteilen, der ursprüngliche Grundwasserverordnungsentwurf des BMU sah noch 46 Parameter vor.
Weder in der Grundwasserrahmenrichtlinie noch in der Wasserrahmenrichtlinie wird von der Messung eines "Sickerwasser-Tröpfchens" in der Bodenpassage, sondern von einer Beurteilung im Grundwasser gesprochen. Dem EU-Recht muss gefolgt werden, damit deutsche Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil erleiden.
Prof. Ulrich Hahn, Hauptgeschäftsführer MIRO, dazu:
"Der Entwurf der Bundesregierung sieht nun endlich eine 1:1-Umsetzung des europäischen Rechts vor. Die Bundesregierung hat sich an den Koalitionsvertrag gehalten und damit die wesentlichen Forderungen der Wirtschaft aufgegriffen."
Prof. Hahn mahnt jedoch an, dass nunmehr nicht im Nachhinein in einer angekündigten Artikelverordnung zur Ersatzbaustoffverordnung/Revision zur Bodenschutzverordnung neue/weitere Geringfügigkeitsschwellenwerte eingeführt und rechtlich verbindlich gemacht werden dürfen. Sofern der Bundesrat dies am 24.09.2010 in seiner Plenumsratssitzung unterstützt und das BMU die weiteren verrechtlichten Schwellenwerte in eine Artikelverordnung mit aufnimmt, wäre diese 1:1 Umsetzung der Grundwasserverordnung konterkariert.
Die ursprünglich vorgelegten, von der Industrie insgesamt grundsätzlich abgelehnten, Schwellenwerte des BMU dürfen sich nicht in der neuen Artikelverordnung wieder finden.
Der Bundesrat sollte dies bei seiner Entscheidung im Plenum beachten und darauf hinwirken, dass für die Wirtschaft verträgliche Lösungen erarbeitet werden.
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