Bundesrat möchte Zwei-Klassenjustiz bei Hartz IV / Selbstbeteiligung bei Rechtsanwaltberatung soll nach Willen einiger Bundesländer um 200 Prozent steigen
(Berlin/Bonn) - Das Erwerbslosen Forum Deutschland kritisiert den Vorstoß mehrer Bundesländer zur Einschränkung der Rechtsberatung bei Hartz IV. Danach soll die Rechtsberatung für Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger eingeschränkt werden. Der Bundesrat entscheidet am Freitag (10. Oktober 2008) über einen Gesetzentwurf von fünf Bundesländern zur Reform des Beratungshilferechts. Mit der Reform soll der Gang zum Rechtsanwalt für die Hartz IV-Bezieher schwerer werden. Der Bundesrat versuche auf diesem Weg die häufig amtlich falschen und für die Betroffenen nachteiligen Entscheidungen der Hartz IV-Behörden nahezu unanfechtbar zu machen. Damit wäre der Weg zu einer Zwei-Klassen-Justiz frei, teilt die Initiative zu dem Vorhaben mit.
Seit Einführung der Hartz -IV-Gesetze, ist die Zahl der Klagen von Hartz IV-Bezeihernn stark gestiegen. Die Länder sind dazu verpflichtet, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für Menschen mit geringem Einkommen sowie Sozialhilfeempfänger und Arbeitlosengeld II-Bezieher zu übernehmen. Nach Angaben aus Sachsen-Anhalt hätten sich die Kosten für die Beratungshilfe zwischen 2000 und 2007 mehr als verdreifacht. Neben Sachsen-Anhalt unterstützen auch Sachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein den Gesetzesentwurf, nach dem die Eigenbeteiligung um bis zu 200 Prozent erhöht würde.
Bislang müssen Ratsuchende für eine Beratung vom Rechtsanwalt pro Fall eine Gebühr von zehn Euro zahlen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine weitere Gebühr in Höhe von 20 Euro fällig werden, wenn der Rechtsanwalt den Hilfesuchenden nicht nur mündlich berät, sondern für ihn außerdem Schriftsätze verfasst. Außerdem sollen die Amtsgerichte gesetzlich verpflichtet werden, Listen von Verbänden und Organisationen zu führen, die kostenlose Rechtsberatung anbieten. Die Amtsgerichte sollen die Bedürftige auf diese Adressen verweisen.
Es ist schon ein starkes Stück, was hier die Bundesländer fordern. Die jetzige Klageflut wäre nicht notwendig gewesen, wenn man schon bei der Gesetzgebung zu Hartz IV auf die Betroffenenverbände gehört hätte. Hellseherische Fähigkeiten bedurfte es 2003 und 2004 nicht, um ab zusehen, was auf die Gerichte zukommt. Jetzt sollen soll den Betroffenen mit einer 200-prozentigen Gebührensteigerung der Gang zum Anwalt verunmöglicht werden. Nach wie vor ins 70-80 Prozent der Bescheide, Sanktionen falsch oder rechtswidrig, weil wir es mit unfähigen Behörden und äußerst schlecht geschulten Mitarbeitern zu tun haben. Es ist für unverständlich, warum nicht dort der Hebel angesetzt wird. Es ist eine Frechheit jetzt die Amtsgerichte gesetzlich dazu verpflichten, dass diese die Betroffenen an Verbände und Organisationen verweisen. Erst sorgen Bundesländer für das Aus dieser Organisationen, indem wie z.B. in NRW geschehen alle Landesmittel für sie gestrichen werden und nun sollen die wenig übrig gebliebenen völlig selbstlos zusätzliche Aufgaben übernehmen, ohne dafür einen Cent zu sehen. Schon jetzt ist die Flut der Ratsuchenden beim Erwerbslosen Forum Deutschland kaum noch zu bewältigen, teilte Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland in Bonn mit.
Quelle und Kontaktadresse:
Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing, Sprecher, Presse
Schickgasse 3, 53117 Bonn
Telefon: (0228) 2495594, Telefax: (0228)