Pressemitteilung | k.A.

Bundesrat lehnt Fahrrad-Ausrüstungsverordnung ab / ADFC: Gültige Vorschriften sind technisch überholt

(Bremen) - Der Bundesrat hat vergangene Woche die langjährig vorbereitete Fahrrad-Ausrüstungsverordnung abgelehnt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) bedauert dies, da der nunmehr abgelehnte Entwurf trotz einiger Mängel dringend notwendige Verbesserungen bei sicherheitsrelevanten Bauteilen gebracht hätte. ADFC-Bundesvorsitzender Karsten Hübener sagt „Damit bleiben viele technisch überholte Regelungen in Kraft. Die derzeit gültigen Vorschriften für Fahrradbremsen stammen beispielsweise aus dem Jahr 1953.“

Statt dessen hat der Rat eine vage Entschließung gefasst, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, auf Zweiradhersteller und -handel sowie die betroffenen Interessen- und Verbraucherverbände dahingehend einzuwirken, dass Verbesserungen bei der Sicherheitsausstattung von Fahrrädern auch ohne Verordnung vorgenommen werden.

Dies ist nicht - wie vorgegeben - eine Maßnahme zum Bürokratieabbau, sondern schadet dem Verbraucherschutz. Hübener: „Radfahrer können sich nicht darauf verlassen, im Handel auch wirklich technisch ausgereifte Produkte zu kaufen und im Zweifelsfall Schadensansprüche einfacher geltend zu machen.“

Im einzelnen sah der abgelehnte Entwurf zum Beispiel vor, für neue Fahrräder eine Standlichtfunktion des Rücklichtes vorzuschreiben. Dies sei mittlerweile gängiger Stand der Technik, so der ADFC. Auch die Beleuchtung hätte sicherer werden können: An neuen Fahrrädern sollte sie in Zukunft paarweise verkabelt werden, statt den Rahmen und Anbauteile (Gepäckträger, Schutzbleche, Gabel) für die Rückleitung des Stroms zu nutzen. Mit zwei Leitungskabeln reduzieren sich Defekte an Lampen erheblich.

Die Sonderregelung, nach der Fahrradfahrer an bis elf Kilogramm schweren Rennrädern statt eines Dynamos auch batterie- oder akkubetriebene Beleuchtungen verwenden dürfen, sollte auf Mountainbikes ausgeweitet werden, die nicht mehr als 13 kg wiegen. Dies hätte die Anpassung an eine weit verbreitete Praxis bedeutet. Die vielen Anfragen, die der ADFC gerade zu diesem Thema erhält, weisen darauf hin, dass sich viele Radfahrer eine solche Änderung gewünscht haben.

Neue Fahrräder sollten vom Händler eine Plakette erhalten, auf der Name und Firmensitz des Händlers sowie das Verkaufsjahr eingetragen werden sollten. Die Plakette sollte sich nicht "unzerstörbar entfernen lassen" - so der Wortlaut des Verordnungsentwurfs. Der Grund für diese Regelung: Ansprüche aus dem Produkthaftungs- und Gewährleistungsrecht sollten künftig leichter nachvollziehbar sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC), Bundesverband Pressestelle Grünenstr. 120, 28199 Bremen Telefon: (0421) 346290, Telefax: (0421) 3462950

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