Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Bundesrat lehnt 3. Postgesetzänderung ab

(Hamburg) - Mit Erleichterung nimmt der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) die Entscheidung des Bundesrates zur Kenntnis, der 3. Änderung des Postgesetzes in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen. Damit gibt es wieder Hoffnung, doch noch eine weitergehende Liberalisierung des Postmarktes zu erreichen. Die im vorliegenden Änderungsgesetz vorgesehene Herabsetzung der Exklusivlizenzgrenze von 200 auf 100 Gramm bringt keine Marktöffnung, da mehr als 80 % aller Briefe weniger als 20 Gramm wiegen.

Wünschenswert wäre, wie das Land Hessen und auch Baden-Württemberg mit Unterstützung der KEP-Verbände im Bundesrat gefordert haben, Infopost freizugeben und die Exklusivlizenz bereits Ende 2004 auslaufen zu lassen. Darüber hinaus wäre es wichtig für die Zeit der Fortdauer der Exklusivlizenz, dass die neuen Briefdienste der Deutschen Post konsolidierte und vorsortierte Briefmengen zu einem günstigeren Preis gemäß Entscheidung der Regulierungsbehörde über Teilleistungen übergeben könnten. "Das ist ein wichtiges Ziel, um die durch die Verlängerung der Exklusivlizenz angegriffenen Briefdienst-Existenzen zu sichern," so der Vorsitzende des BdKEP, Rudolf Pfeiffer.

Darüber hinaus ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten, die noch dieses Jahr erfolgt. Von verschiedenen Briefdiensten wurde Klage gegen die erste und zweite Postgesetzänderung eingereicht, zum einen gegen die Verlängerung der Exklusivlizenz bis Ende 2006, zum anderen gegen die gesetzliche Verpflichtung der Deutschen Post zum Universaldienstanbieter. Letzteres setzt weite Teile des Postgesetzes außer Kraft und mindert vor allem die Entscheidungskompetenz der Regulierungsbehörde.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Eimsbütteler Chaussee 23 20259 Hamburg Telefon: 040/4303374 Telefax: 040/4301490

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