Bundesrat gibt grünes Licht: Über strittige Transparenzvereinbarungen kann künftig die Bundesschiedsstelle entscheide / bad e. V.: Ein wichtiger Meilenstein zur notwendigen konstruktiven Weiterentwicklung der Pflege-TÜVs für Pflegedienste und Heime
(Essen) - Als "wichtigen Meilenstein im Interesse einer konstuktiven, dringend notwendigen Weiterentwicklung des Pflege-TÜVs" hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) die Zustimmung des Bundesrates zur Schiedsstellenregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen begrüßt. Künftig kann die Bundesschiedsstelle sechs Monate nach vergeblicher Aufforderung eines Vereinbarungspartners angerufen werden, und über eine strittige Pflegetransparenzvereinbarung zu entscheiden. bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp: "Damit ist sichergestellt, dass notwendige Verbesserungen an den so wichtigen Qualitätsbewertungssystemen für ambulante Dienste und Heime in absehbarer Zeit festgelegt werden und für die Einrichtungen schneller Klarheit herrscht. Die Verhandlungspartner der Selbstverwaltung sind jetzt mehr gefordert, für alle Seiten vertretbare konstruktive Lösungen zu finden, wenn sie keine Schiedsstellenentscheid riskieren wollen."
Die Sechs-Monats-Frist zur Anrufung der Schiedsstelle entfällt nach der mit dem Infektionsschutzgesetz gebilligten Regelung, wenn der Spitzenverband der Pflegekassen und die Mehrheit der Verbände der Pflegeeinrichtungen einvernehmlich die Schiedsstelle anrufen.
Die Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz erhöht das Infektionsschutzgesetz insbesondere für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sind davon nicht betroffen. Doch für Heime gelten bereits diverse Hygiene- und Schutzvorschriften. Hier bewertet es der bad e. V. als erfreulich und praxisgerecht, dass der Bundesrat wegen des Gesetzes nicht den Vermittlungsausschuss anrief, wie es etwa der Gesundheitsausschuss der Länderkammer gewünscht hatte.
Dass künftig auch der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung und nicht mehr allein der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Qualitätsprüfungen in ambulanten Diensten und Pflegeheimen vornehmen kann, begrüßt der bad e. V. aus Sicht seiner Mitglieder. Zehn Prozent der Prüfungen soll das PKV-Personal künftig übernehmen. Kapp: "Auch Konkurrenz bei den Kontrolleuren belebt das Geschäft und ermöglicht Pflegeeinrichtungen einen interessanten Vergleich von Prüfinstanzen, die auf gleicher Rechtsgrundlage arbeiten."
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