Pressemitteilung | k.A.

Bundesrat genehmigt geringe Steuerentlastungen

(Berlin) - Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 1. Februar dem Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuertarifs zugestimmt. Damit erhöht sich rückwirkend ab Januar der Grundfreibetrag auf 8.130 Euro. Steuerzahler können jedoch nur mit geringen Steuerentlastungen rechnen. Anders als der Name des Gesetzes verspricht, wird die kalte Progression jedoch nicht vermindert, kritisiert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V..

Arbeitnehmer, die sich über eine Lohnerhöhung freuen, müssen neben den Sozialabgaben eine steigende Steuerlast abziehen. Der Grenzsteuersatz beträgt bereits bei 13.500 Euro Einkommen 23 Prozent und steigt mit jedem weiteren Euro Einkommen bis zum Spitzensteuersatz weiter an. Zusammen mit den Sozialabgaben bleibt von einer Lohnerhöhung netto meist nur noch die Hälfte übrig.

Arbeitnehmer, die eine Lohnerhöhung nur in Höhe des Inflationsausgleichs erhalten, haben durch diesen Effekt weniger, als die Teuerungsrate beträgt. Ohne dass ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit steigt, müssen sie dennoch eine höhere Steuerlast schultern.

Dieser sogenannten kalten Progression muss in regelmäßigen Abständen durch Anpassung des Steuertarifs entgegengewirkt werden. Nachdem die letzte Anpassung für 2010 erfolgt war, bleiben die Steuersätze in diesem und dem kommenden Jahr bei gleichem Einkommen weiterhin unverändert. Lediglich das steuerfreie Existenzminimum wird für dieses Jahr um 126 Euro und in 2014 um weitere 224 Euro angehoben. Diese Änderung war der Minimalkompromiss im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat und verfassungsrechtlich ohnehin erforderlich gewesen. Die Steuerentlastung fällt jedoch kaum ins Gewicht.

Arbeitnehmer können dieses Jahr mit monatlich 2 Euro Steuerentlastung rechnen. Nachdem am
1. Februar 2013 als letzter der Bundesrat dem Kompromiss zustimmte, müssen die Unternehmen jetzt die Lohnprogramme ändern, da die Neuregelung nicht rechtzeitig zum Jahresanfang in Kraft treten konnte. Sie erhalten keinen Ausgleich für diese Mehrkosten.

Quelle und Kontaktadresse:
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) Pressestelle Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin Telefon: (030) 4012925, Telefax: (030) 4013675

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