Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bundesrat erhebt Einspruch gegen Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

(Bonn/Berlin) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juli Einspruch gegen das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts erhoben. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht sich damit in seiner Kritik bestätigt und hält den derzeitigen Gesetzentwurf trotz erfolgter Änderungen durch den Vermittlungsausschuss und den Bundestag weiterhin für ungeeignet, den nötigen Wettbewerb auf den Energiemärkten in Deutschland zu beschleunigen.

Die Marktöffnung in den netzgebundenen Bereichen Strom und Gas ist bisher kaum gegeben und würde durch die geplante Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes auch nur unzureichend erreicht werden. Eine weitere Konzentration auf dem Strommarkt und ein Preisanstieg mangels Wettbewerb befürchtet der DBV dadurch, dass die Verbändevereinbarung als "gute fachliche Praxis" ins Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden soll. Mit dieser Anerkennung der Preisfindungsprinzipien würde der Gesetzgeber weitgehend die gerade erst gerichtlich bestätigten kartellbehördlichen Kontrollmöglichkeiten auf dem liberalisierten Strommarkt beschneiden, betont der DBV. Es sei zu befürchten, dass die Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Netzentgelte zukünftig nicht weiter betrieben werden können.

Der DBV fordert den Bundestag auf, die Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf aufzugreifen und für mehr Wettewerb auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt zu sorgen. Bisher ist dieser am völlig unzureichend geregelten Netzzugang gescheitert. Insbesondere nach der Ministererlaubnis zur Übernahme der Ruhrgas AG durch die E.ON AG sind nun deutliche Zeichen für mehr Wettbewerb zum Wohle der Wirtschaft und der Verbraucher gefragt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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