Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

"Bundesrat darf nicht auf Kosten behinderter Menschen sparen"

(Frankfurt) - Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband warnt den Bundesrat eindringlich davor, das geplante Sozialgesetzbuch IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen aus rein finanziellen Motiven zu torpedieren.

Der Bundesrat will am 9. März seine Position zum Entwurf des SGB IX vorlegen. Die dem PARITÄTISCHEN bislang bekannt gewordenen Vorschläge der zuständigen Bundesrats-Ausschüsse gehen nach Einschätzung des Verbandes aber völlig in die falsche Richtung. "Sie gefährden das SGB IX in seiner Substanz und laufen eindeutig auf eine Verschlechterung der jetzigen Rechtslage hinaus", mahnt Barbara Stolterfoht, Vorsitzende des PARITÄTISCHEN Gesamtverbands.

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das SGB IX kommt aus Sicht des PARITÄTISCHEN eine besonders große Bedeutung zu, da er versucht, das zersplitterte und für Laien kaum noch überschaubare Sozial- und Behindertenrecht zu vereinheitlichen. Den Wohlfahrts-, Sozial- und Behindertenverbänden sei es gelungen, im Gesetzgebungsverfahren zum SGB IX geringfügige Leistungsverbesserungen durchzusetzen, die jedoch ins Gegenteil verkehrt würden, falls es dem Bundesrat gelingen sollte, die Vorschläge seiner Ausschüsse durchzusetzen.

Erhebliche Verschlechterungen müssen beispielsweise behinderte Menschen befürchten, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe untergebracht sind und einen hohen Pflegebedarf haben. Sollte sich der Bundesrat durchsetzen, würden künftig Behinderteneinrichtungen verstärkt in Pflegeheime umgewandelt oder neue Pflegeheime für junge behinderte Menschen geschaffen. Dies untergrabe die Bestrebungen des SGB IX, dass alle behinderten Menschen, die sich vor dem 1. Juli 2001 in einer Einrichtung der Behindertenhilfe befinden, unabhängig vom Ausmaß ihrer Pflegebedürftigkeit das Recht erhalten sollen, in dieser Einrichtung zu bleiben.

Rückschritte sind auch bei der Krankenhilfe zu befürchten, falls der Bundesrat die Empfehlung durchsetzt, die Leistungen des Bundessozialhilfegesetzes auf die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beschränken. Das BSHG verlöre damit seinen Funktion als "Netz unter dem Netz". Die Folge wäre nicht zuletzt eine Zwei-Klassen-Medizin, die Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von bestimmten medizinischen Leistungen definitiv ausschließt. Derzeit müssen Leistungen, die nach ärztlichem Ermessen notwendig sind, von der GKV aber nicht vergütet werden, von den Sozialhilfeträgern bezahlt werden.

Zu Leistungsverschlechterungen würde die Forderung der Bundesratsausschüsse führen, den Paragraphen 43 Absatz 2 des Bundessozialhilfegesetzes zu streichen:

In der Eingliederungshilfe würden wieder Bedürftigkeitsprüfungen eingeführt, in der Frühförderung behinderter Kinder die Eltern verstärkt zur Kasse gebeten.

Der PARITÄTISCHE schließt sich der Kritik der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege an, die an den Bundesrat appelliert, das Gesetzgebungsverfahren zum SGB IX nicht zu gefährden. Barbara Stolterfoht: "Das SGB IX soll die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen verbessern. Das Gegenteil wird jedoch der Fall sein, wenn man, wie die Bundesratsausschüsse, die Leistungen für behinderte Menschen nur unter finanziellen Gesichtspunkten betrachtet."

Quelle und Kontaktadresse:
Dr. Ulrich Schneider Telefon: 069/6706222 Handy: 0172/6704215 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

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