Bundesrat billigt Pflichtversicherung für Mischfutterhersteller / Am Problem vorbei: Selektive und willkürliche Auswahl diskriminierend und unwirksam
(Bonn) - Der Deutsche Verband Tiernahrung e. V. (DVT) bezweifelt den Nutzen und die Sinnhaftigkeit der beschlossenen Pflichtversicherung für Mischfutterhersteller. Der Bundesrat hatte dieser im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zugestimmt.
Der DVT hält Produkthaftpflicht und Haftpflichtversicherungen für ein unverzichtbares und wichtiges Instrument zur Begrenzung wirtschaftlicher Risiken entlang der Produktionskette. Allein aus Gründen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht verfügen die Unternehmen in der Mischfutterindustrie bereits über eine Abdeckung, die bei DVT-Mitgliedern durch eine Versicherungslösung des Verbandes ergänzt wird. Daher ist der Zusatznutzen einer gesetzlichen Regelung begrenzt.
Viel schwerer wiegen nach Ansicht des DVT andere Aspekte. Futtermittelmärkte sind europäisch geprägt. Hersteller aus anderen Mitgliedstaaten können frei und ohne Versicherungsabdeckung im deutschen Markt agieren - nicht zuletzt, weil der Handel mit Futtermitteln ebenfalls außen vor bleibt. Die nun im LFGB umgesetzte Versicherungspflicht gilt nicht für Hersteller, die in anderen EU-Mitgliedstaaten produzieren, gleichwohl aber im deutschen Markt tätig sind. Damit wird eine wettbewerbliche Benachteiligung deutscher Futtermittelunternehmer im Sinne einer "Inländerdiskriminierung" geschaffen, die außerdem dem Schutzziel der Regelung diametral entgegensteht. Es ist mehr als unverständlich, dass 20 Jahre nach der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes immer noch solche nationalen Alleingänge Eingang in Rechtsetzungsvorhaben finden.
Weiter wird nur ein kleiner Teil der Futtermittelkette gemaßregelt, während signifikante Risikoquellen außen vor bleiben und durch die selektive Regelung sogar indirekt dazu ermuntert werden, sich aus der eigenen Risikovorsorge zurückzuziehen. Der aktuelle Fall um Aflatoxin in Futtermais zeigt, wie sehr die Regulierung am eigentlichen Problem vorbeigeht: Denn weder die Lieferkette vor dem Mischfutterhersteller noch die Importeure sind in die Versicherungspflicht einbezogen.
Weitere Details siehe Hintergrundinformationen "Einführung einer Pflichtversicherung für Mischfutterhersteller - Anmerkungen und Bewertung aus Sicht der Futtermittelindustrie, März 2013"
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