Bundesrat bestätigt Bedenken der UFOP zu den Kommissionvorschlägen zur Biokraftstoffpolitik
(Berlin) - Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) begrüßt die heute im Bundesrat verabschiedete Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Änderung der Kraftstoffqualitäts- und Erneuerbare Energienrichtlinie und sieht sich in ihrer Kritik bestätigt.
Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die als iLUC-Faktoren bezeichneten Maluswerte für die Treibhausgasbilanz nur dann anzuwenden, wenn die Berechnungsmethodik sicherstellt, dass die für den Natur- und Klimaschutz festgelegten Vorgaben berücksichtigt werden sowie zwischen direkten und indirekten Landnutzungsänderungen unterschieden werden kann. Der Bundesrat erinnert an die Mitteilung der Kommission, wonach derzeit kein makroökonomisches Modell dazu in der Lage sei. Daher wird die im Änderungsvorschlag vorgesehene Berücksichtigung dieser Maluswerte in einer Berichtspflicht abgelehnt. Dadurch würden Treibhausgasemissionen durch Biokraftstoffe suggeriert, die sich in dieser Höhe wissenschaftlich nicht belegen ließen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich gegenüber der EU-Kommission für eine Revision der Berechnungsmethodik einzusetzen, sollten dennoch iLUC-Faktoren in die Berichtspflicht der Mitgliedsstaaten eingeführt werden sollen. Diese Überprüfung müsse auch die Überprüfung der Treibhausgasvergleichswerte für fossile Kraftstoffe einschließen.
Die UFOP begrüßt, dass sich der Bundesrat dafür ausspricht, den bei der Biokraftstoffproduktion anfallenden Futtermittelanteil sachgerecht bei der Treibhausgasbilanzierung zu berücksichtigen.
Kritisch nimmt der Bundesrat auch Stellung zur Einführung einer Vierfachanrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen für die Anrechnung auf die Zielerfüllung im Jahr 2020. Dieser Vorschlag könne nicht akzeptiert werden, denn dies liefe einer mengenmäßigen Kompensation der Erdöleinfuhren zuwider. Die entstehende Bedarfslücke wird physisch durch fossile Kraftstoffe ersetzt. Außerdem befürchtet der Bundesrat eine Verstärkung des Abfalltourismus. Abfall und Reststoffe würden den bestehenden Verwertungswegen entzogen, was zu neuen Konkurrenzsituationen führen werde. Der Bundesrat sieht auch die Gefahr, dass aus Drittstaaten importierte Abfallöle und Fette nur für die Anrechenbarkeit auf die Quote (2- oder 4-fach) unbrauchbar gemacht werden und fordert daher geeignete Regelungen, um einen Missbrauch auszuschließen.
Deshalb spricht sich der Bundesrat für eine verstärkte Harmonisierung der zwischenstaatlichen Anerkennung der zertifizierten Rohstoffe, Zwischenprodukte und schließlich der Biokraftstoffe aus.
Die UFOP begrüßt die Stellungnahme des Bundesrates ausdrücklich. Er sieht auch für die Zeit nach 2020 die Notwendigkeit der Herstellung von Eiweißfuttermitteln als Nebenprodukt der Biokraftstoffherstellung, um den Sojaimportanteil nicht weiter zu erhöhen. Nach Auffassung der UFOP spricht sich der Bundesrat damit gegen den Vorschlag der Kommission aus, bspw. die Verwendung von Raps für die Biodieselproduktion nicht mehr zuzulassen.
Die UFOP spricht sich mit Nachdruck gegen eine 5%-Deckelung und damit eine zeitliche Limitierung der Verwendung von konventionellen Biokraftstoffen aus. Mit einem Bilanztrick einer Mehrfachanrechnung von Abfall- und Reststoffen versucht die EU-Kommission, die für die Mitgliedsstaaten verpflichtende Zielvorgabe im Jahr 2020 zu ermöglichen. Verlierer ist der Umwelt- und Klimaschutz, weil die Beibehaltung bzw. Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitszertifizierungssystemen in der Europäischen Union oder in Drittstaaten keinen Sinn macht. Gewinner wäre die Mineralsölwirtschaft, die diese Bedarfslücke schließlich physisch decken müsse, betont die UFOP.
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