Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Bundesrat beschließt Entwurf zur Reform der Juristenausbildung

(Berlin) - Der Bundesrat hat nach jahrelangen Beratungen der Länder einen Gesetzentwurf zur Reform der Juristenausbildung eingebracht (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes und der Bundesrechtsanwaltsordnung, Bundesrats-DrS 671/01). Hauptziel des Gesetzesentwurfs ist die Anpassung der juristischen Ausbildung an die veränderte Berufswelt. Die Länder erhalten v.a. im Bereich des Vorbereitungsdienstes mehr Freiheiten.

Beibehalten werden die Zweistufigkeit der Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst (weiterhin zwei Jahre) sowie die Einheitlichkeit der Berufsqualifikation für alle Juristinnen und Juristen (Einheitsjurist).

Folgende Neuerungen sind hervorzuheben:

Die Studieninhalte werden um die Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen erweitert. Zu ihnen gehören Grundkenntnisse in Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften sowie Verhandlungsmanagement, Streitschlichtung, Mediation, Rhetorik, Vernehmungslehre sowie fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse.

Die bisherige "erste Staatsprüfung" wird als solche abgeschafft und ersetzt durch eine "erste Prüfung". Diese ist unterteilt in eine staatliche Pflichtfachprüfung und eine allein in der Verantwortung der Universitäten liegende Wahlfachprüfung. Beide Prüfungen zusammengerechnet ( Wahlfach 25 %) ergeben die sog. erste Prüfung. Durch Landesrecht kann vorgesehen werden, dass Prüfungsleistungen bereits während des Studiums erbracht werden können. In der universitären Wahlfachprüfung kann auf eine mündliche Prüfung verzichtet werden.

Die Pflichtstationen im Vorbereitungsdienst dauern mindestens je drei Monate. Die Länder können längere Pflichtstationen festlegen. Die zeitliche Länge und Lage der Wahlstation wird in die Regelungskompetenz der Länder gestellt. Der Referendar erhält einen Anspruch darauf, nach seiner Wahl eine zwölfmonatige Ausbildung in den Bereichen Justiz, Verwaltung oder Anwaltschaft zu durchlaufen. Die Verwaltungsstation kann künftig auch vollständig beim Verwaltungsgericht abgeleistet werden.

Zum Beruf des Rechtsanwalts kann dem Entwurf nach nur noch zugelassen werden, wer neben Abschluss von Studium und Vorbereitungsdienst mit erster Prüfung und zweiter juristischer Staatsprüfung mindestens 12 Monate von einem Rechtsanwalt ausgebildet worden ist. Diese Ausbildung soll regelmäßig während des Vorbereitungsdienstes stattfinden. Inhaltlich entsprechende andere Ausbildungszeiten nach der ersten Prüfung bei einem Rechtsanwalt, einem Notar oder Lehrgänge können angerechnet werden. Außerdem kann zugelassen werden, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt und mind. drei Jahre in einem Beruf tätig war, der diese Befähigung voraussetzt. Die Befähigung zum Richteramt alleine genügt künftig nicht mehr.

Übergangs- bzw. Bestandsschutzregelungen sehen vor, dass jeder seine Befähigung zum Richteramt behält, der diese am 31.12.2001 besitzt und jeder, der bis zwei Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes die erste juristische Staatsprüfung abgelegt hat, nach bisherigem Recht (also mit der Befähigung zum Richteramt, §4 BRAO) zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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