Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bundesrat beschließt Änderung des Milchbörsenverfahrens / Forderungen des DBV weitgehend erfüllt

(Berlin) - Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung am 1. Februar 2002 der ersten Änderung der Zusatzabgabenverordnung zugestimmt. Die Verordnungsveränderung betrifft vor allem den Wegfall des Basis- und Wiederholungsabzuges, die Einrichtung eines Preiskorridors von 40 Prozent, die Vermeidung eines Angebotsüberhanges sowie die Erleichterung bei der Bildung von Kooperationen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht damit seine Forderung nach einer effizienteren Gestaltung des Börsenverfahrens weitgehend als erfüllt an, erwartet aber vom Gesetzgeber, dass er bei der Erleichterung von Kooperationen für eine klare Regelung bezüglich der Ausgestaltung sorgt.

Mit der Entscheidung des Bundesrates wird bereits der nächste Milchbörsentermin am 1. April 2002 unter den nun geltenden neuen Regelungen stattfinden. Für Landwirte, die sich am Börsenverfahren beteiligen wollen, liegen die entsprechenden Informationen bzgl. der neuen Regelung bei den zuständigen Verkaufsstellen in den Ländern aus.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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