Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Bundesrat berät neue Mietrechtsregelungen und Maklerrecht / Mieterbund fordert: Mietpreisbegrenzung und Bestellerprinzip bei Maklern beschließen

(Berlin) - "Der Bundesrat kann heute die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten beschließen und weitere Maßnahmen gegen die immer schneller steigenden Mietpreise, insbesondere in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten, einleiten", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der heutigen Beratungen im Bundesrat. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf eines Gesetzes über die Eindämmung rasant steigender Mieten eingebracht. "Die Mehrheit im Bundesrat dürfte durch die von SPD bzw. Bündnis 90/Die Grünen geführten Landesregierungen sichergestellt sein. Da auch Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten eintritt, sollte es dann auch im Bundestag eine deutliche Mehrheit für die 'Mietpreisbremse' geben. Deshalb muss jetzt gehandelt werden."

Der Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens sieht bei Wiedervermietungen vor, dass die neue Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Außerdem will Nordrhein-Westfalen bei Bestandsmietverträgen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von derzeit 20 Prozent auf 15 Prozent innerhalb von 4 statt 3 Jahren herabsetzen.
Siebenkotten: "Wir unterstützen den Gesetzesantrag Nordrhein-Westfalens, er entspricht unseren Forderungen, er gibt aber auch weitestgehend das wieder, was SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in ihren Wahlprogrammen formuliert haben und Bundeskanzlerin Angela Merkel ebenfalls fordert: Die Neuvermietungsmieten müssen begrenzt werden."

Maklerrecht
Mit einem weiteren Gesetzesentwurf der Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen soll das so genannte Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung realisiert werden. Dann müssten nur noch die Wohnungssuchenden eine Maklerprovision zahlen, die den Makler auch selbst beauftragt haben. Vereinbarungen, in denen der Mieter den Makler zahlen muss, obwohl ursprünglich der Vermieter den Makler eingeschaltet und beauftragt hat, sollen unwirksam sein.
Siebenkotten: "Die Umsetzung des Bestellerprinzips auch im Maklerrecht und bei der Wohnungsvermittlung ist eine Selbstverständlichkeit. Schaltet ein Vermieter einen Makler ein und beauftragt ihn mit der Vermittlung seiner Wohnung, mit der Suche und Auswahl eines Mieters, dann soll der Vermieter hierfür auch bezahlen müssen. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat dies heute beschließen wird."

Weitere Themen, die heute unter anderem im Bundesrat beraten werden, sind beispielsweise die Förderung des altersgerechten und barrierefreien Wohnens (Nordrhein-Westfalen), Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl durchgeführter Versorgungsunterbrechungen und zur Abmilderung der Folgen steigender Energiekosten (Nordrhein-Westfalen) und ein Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (Hessen).

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100

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