Bundesnetzagentur erfüllt ihre postgesetzliche Pflicht unvollständig / Wichtigste Arbeitsbedingungen Arbeitszeit und Stundenlöhne wurden bisher nicht berücksichtigt
(Bonn) – Die BNetzA vergibt die Lizenzen zur gewerbsmäßigen Briefbeförderung in Deutschland. Nach dem Postgesetz hat sie eine beantragte Lizenz zu verweigern, wenn der Antragsteller die „wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind“ erheblich unterschreitet.
Die Behörde hat bisher nicht nur eine sehr eigenwillige Definition der „üblichen Arbeitsbedingungen“ angewendet, indem sie die Arbeitsstandards der Mitarbeiter jenes Unternehmens komplett ausblendet, das noch immer 90 Prozent Marktanteil hat.
Darüber hinaus hat Sie bis heute nicht einmal Informationen darüber erhoben, welche Arbeitszeiten die Mitarbeiter bei den Lizenznehmern leisten müssen und mit welchen Löhnen sie dafür bezahlt werden. Inzwischen sind viele Fälle so schlechter Bezahlung bei Lizenznehmern offenbar geworden, dass die Betroffenen auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Notgedrungen hat die Behörde jetzt endlich eine eigene Vollerhebung der Arbeitsbedingungen für die zweite Jahreshälfte angekündigt. Frühere Aussagen der BNetzA, wonach sie die Sozialstandards bei der Lizenzvergabe anwende und auch überprüfe, erscheinen damit in einem zweifelhaften Licht.
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Bundesverband Deutscher Postdienstleister e.V. (BvDP)
Tobias Karsten, Presseabteilung
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