Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Bundesnaturschutznovelle: Mehr Bürokratie / Höhere Kosten

(Berlin) - Mit Blick auf die für den 30. Mai 2001 vorgesehene Verabschiedung der Bundesnaturschutznovelle durch das Kabinett kritisiert das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, das vorliegende Reformwerk als einen Schritt zurück zu mehr Bürokratie und finanziellen Belastungen insbesondere für die Kommunen, ohne dass hierdurch tatsächlich wesentliche Verbesserungen für Natur und Umwelt erzielt werden. Die Novelle beschränke sich weitestgehend auf die Reglementierung von Aufgabenfeldern, die letztendlich in Deutschland keine gravierenden Umweltprobleme mehr verursachen.

Die Kritik des DStGB richtet sich insbesondere gegen die Installation einer „Wächterrolle“ für die anerkannten Naturschutzverbände durch die bundesweite Einführung der Verbandsklage, die flächendeckende Landschaftsplanung, besondere Bewirtschaftungsauflagen für Grundflächen der Kommunen und die apodiktische Vorgabe von 10 % der Landesfläche für ein Biotopsystem.

Um den Anforderungen an einem modernen und nachhaltigen Naturschutz gerecht zu werden, fordert der DStGB statt dessen einen klaren Vorrang des Vertragsnaturschutzes vor dem Ordnungsrecht und eine umfassende Honorierung ökologischer Leistungen der Forstwirtschaft sowohl privater wie auch kommunaler Waldbesitzer im Naturschutzrecht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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