Bundesnaturschutzgesetz wird Agrarwende nicht gerecht / BUND fordert Überarbeitung der Novelle
(Berlin) - Die am 2. Februar von Bundesumweltminister Trittin der Öffentlichkeit vorgestellte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt die von der Agrarministerin Künast angekündigte Wende in der Landwirtschaft nur unzureichend. Diese Auffassung vertritt Dr. Gerhard Timm, Bundesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Zwar enthalte die Novelle in vielen Passagen auch positive Ansätze zum Ausbau des Naturschutzes in Deutschland, diese seien jedoch vor allem in der Agrarpolitik nur vage erkennbar.
Timm: "Das Trittin-Gesetz zum Naturschutz bedarf weiterer Verbesserungen. Die neue Politik der Verbraucherministerin Künast für eine umweltfreundliche Landwirtschaft bleibt leider außen vor. Eine verbraucherfreundliche Landwirtschaft ist auch praktizierter Naturschutz. Spätestens seit BSE muss Schluss sein mit einer Landwirtschaft, die schwere Natur- und Tierschutzprobleme verursacht."
Vor allem bei der Definition der "guten fachlichen Praxis" landwirtschaftlicher Aktivitäten gibt es nach BUND-Auffassung im vorliegenden Gesetzentwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf. Tierhaltung sollte ausschließlich artgerecht, flächenbezogen und in naturverträglicher Besatzdichte erfolgen dürfen, Lebensmittel nur ohne gentechnisch veränderte oder strahlenbehandelte Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen produziert werden. Die Bewirtschaftung sollte weitgehend mit betriebsinternen Futter- und Düngemitteln erfolgen. Chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel sollten vermieden werden.
Der BUND hatte einen eigenen Entwurf für ein neues Bundesnaturschutzgesetz, in dem diese Vorgaben berücksichtigt wurden, erarbeitet und den zuständigen Ressorts der Bundesregierung zugeleitet.
Dr. Gerhard Timm: "Leider wurde unser Entwurf bisher nicht berücksichtigt. Wir fordern Bundesumweltminister Trittin und Landwirtschaftsministerin Künast auf, die vorliegende Gesetzesnovelle den Zeichen der Zeit folgend noch einmal zu überarbeiten. Das Bundesnaturschutzgesetz muss so gestaltet werden, dass es die ökologische Leitlinie zur Überarbeitung aller entsprechenden Fachgesetze zur Tierhaltung, zum Pflanzenschutz und zum Düngemitteleinsatz wird."
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