Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bundesnaturschutzgesetz: Chance zur Kooperation nicht vertun!

(Bonn) - Das Bundeskabinett hat am 30. Mai 2001 die seit Monaten angekündigte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) unterstreicht aus diesem Anlass das große Engagement der Bauern und ihrer Familien, der Waldbesitzer und Landwirte für den Erhalt einer vielfältigen Kulturlandschaft und den Schutz der natürlichen Ressourcen. Nur durch die generationenübergreifende Bewirtschaftung durch die Bauern ist es gelungen, in einer dicht besiedelten Industrielandschaft den Naturhaushalt nicht nur funktionsfähig, sondern gleichzeitig auch als Lebensraum für viele wildlebende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Der Nutzungskonflikt in der Fläche zwischen Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz aber auch Erholung und Tourismus, Verkehrswegen, Besiedlung usw. ist nicht von der Hand zu weisen.

Der DBV kritisiert, dass in der Novelle des Naturschutzgesetzes vorgesehen ist, die Möglichkeiten der kooperativen Konfliktlösung erheblich einzuschränken. Durch vermehrten ordnungsrechtlichen Naturschutz werde der Vertragsnaturschutz deutlich geschwächt und werden die Akzeptanz und die Leistungen der Land- und Forstwirte im Naturschutz in Frage gestellt.

Der DBV beurteilt auch kritisch, dass versucht wird, die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei unter Naturschutzgesichtspunkten festzulegen und ein verbindlicher Ausgleichsanspruch für Auflagen aus Gründen des Naturschutzes aus dem Naturschutzgesetz herausgelöst wurden. Diese Vorschläge dienen nicht dazu, eine vertrauenswürdige und verlässliche Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu fördern. Der Deutsche Bauernverband appelliert deshalb jetzt an Bundestag und den Bundesrat, ausgewogenere Vorgaben in den Gesetzentwurf aufzunehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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