Bundesländer können stillgelegte Flächen zur Futternutzung freigeben / Bundesregierung reagiert auf Forderung des DBV
(Berlin) - Die Bundesländer können von nun an stillgelegte Flächen für die Futternutzung freigeben. Dadurch kann der durch anhaltende Trockenheit drohende Futtermittelmangel viehhaltender Betriebe wenigstens abgemildert werden, begrüßte der Deutsche Bauernverband (DBV) diese Entscheidung.
Mit der Einigung zwischen Bund und Ländern auf einheitliche Verfahrensregelungen wird auf die Forderung des DBV nach der Freigabe der Nutzung von Stilllegungsflächen zur Futternutzung eingegangen. In einem Brief an das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte der DBV darauf hingewiesen, dass die Futtergrundlage in vielen Betrieben bereits zu diesem frühen Zeitpunkt knapp werde. Selbst bei bestem Witterungsverlauf werde das entstandene Defizit beim Futteraufwuchs nur schwerlich auszugleichen sein.
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