Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

Bundeskabinett beschließt Reform der Pflegeversicherung

(Berlin) - Am 17. Oktober hat das Bundeskabinett das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen. Wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) betont, bringt die Reform zahlreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte. So bekommen Pflegebedürftige höhere Leistungen in der ambulanten Pflege. Darüber hinaus erhielten sie in Zukunft einen individuellen Anspruch auf Beratung und Begleitung durch einen Pflegeberater. Auch altersverwirrte Menschen und demenziell Erkrankte werden besser gestellt, so die Ministerin. Für die Betreuung von Menschen, die eingeschränkt sind in ihrer Alltagskompetenz, werde es künftig bis zu 2 400 Euro pro Jahr geben. Mit der Einführung einer Pflegezeit von bis zu sechs Monaten werde es Angehörigen ermöglicht, entweder selbst zu pflegen, zu betreuen oder eine gute Pflege und Betreuung zu organisieren. Um Transparenz über Qualität und Leistungsfähigkeit der Einrichtungen zu schaffen, sollen die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes (MDK) in allgemein verständlicher Sprache aufbereitet und – z. B. im Internet – veröffentlicht werden. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Nicole Meermann, Pressereferentin Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

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