Bundeskabinett beschließt Änderungen im Energiesteuergesetz und die Einführung von Biokraftstoffquoten / UFOP fordert Reduzierung der Energiesteuersätze auf Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff
(Berlin) – Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) nimmt den Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des erst zum 01. August in Kraft getretenen Energiesteuergesetzes zum Anlass und fordert eine Korrektur der Steuersätze für Biodiesel und Pflanzenöl. Die im Gesetz festgelegten Steuersätze seien vor der parlamentarischen Sommerpause „auf den letzten Drücker“ abgestimmt und von den Regierungsfraktionen beschlossen worden. Mit der beschlossenen Steuerstaffel für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff werde bereits ab 2008/2009 der Ausstieg aus der Reinkraftstoffvermarktung erzwungen, kritisiert der Verband. Damit werde das größte Wertschöpfungspotenzial für alle an der Rohstoffproduktion, der Verarbeitung und an der Biodieselvermarktung Beteiligten vernichtet.
Eine Alternative zur Auslastung der bis Ende 2007 bestehenden Biodieselkapazität von etwa 3,5 Mio. Tonnen ist nach Auffassung der UFOP mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Beimischung von lediglich 1,5 Mio. Tonnen nicht realisierbar. In Verbindung mit dem voraussichtlichen vorzeitigen Aus für reinen Biodiesel kommt die von der Bundesregierung für die Zeit nach 2010 beabsichtigte schrittweise Anhebung der Biokraftstoffquoten für den Biodiesel viel zu spät. Angesichts des drohenden Kapazitätsüberhangs erhält die Forderung nach einer Beibehaltung des Reinkraftstoffmarktes mit wettbewerbsfähigen Steuersätzen äußerste Dringlichkeit.
Über die Überkompensationsprüfung als Bestandteil eines jährlich für den Bundestag zu erstellenden Berichtes wird sichergestellt, dass im Falle einer Überförderung die Steuerbegünstigung für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff angepasst werden kann. Im Falle zu hoher Steuersätze fordert die UFOP, dass ebenfalls eine Senkung vom Bundestag beschlossen wird.
Zu begrüßen ist, dass als Voraussetzung sowohl für die Steuerbegünstigung als auch für die Anrechnung auf die Biokraftstoffquote die Erfüllung der Qualitätsnormen für Biodiesel – DIN EN 14214 – und für Pflanzenölkraftstoff – DIN V 51605 – eingeführt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Qualitätsanforderungen gemäß den Vorgaben der Fahrzeugindustrie und damit die entsprechenden emissionsrechtlichen Anforderungen für den Motorenbetrieb erfüllt werden. Neben Rapsöl erlauben die in der Norm vorgegebenen Rohstoffanforderungen in begrenztem Umfang auch den Einsatz anderer Rohstoffe und importierter Pflanzenöle. Ein übermäßiger Rohstoff- bzw. Biokraftstoffimport aus Drittstaaten wird jedoch unterbunden und hiermit einhergehend die Entwicklung des ländlichen Raumes und die regionale Wertschöpfung in Deutschland gefördert.
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