Bundesinnenminister Schily kratzt an den Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten
(Bonn) - In einem Interview des Deutschlandfunks hat Bundesinnenminister Schily erneut den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, scharf angegriffen. Schaar hatte jüngst seine Kritik an der für den November diesen Jahres geplanten Einführung von Reisepässen mit kontaktlos auslesbaren, digitalisierten Passbildern erneuert.
Kern der Kritik sind die Festlegung auf die RFID- Technologie zur Datenspeicherung auf Reisepässen, Zweifel an der Zuverlässigkeit biometrischer Verfahren und der projektierten Verschlüsselung, gewaltige Abweichungen in den Datenschutzstandards der Sicherheitsbehörden weltweit, die mangelnde Beteiligung des Deutschen Bundestages an den getroffenen Entscheidungen und das unklare Verwendungsspektrum der auf den Pässen gespeicherten biometrischen Daten. Mit diesem Standpunkt, der von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. uneingeschränkt geteilt wird, liegt der Bundesbeauftragte auf der Linie der Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 1. Juni 2005 und befindet sich in der guten Gesellschaft einer Vielzahl von Fachleuten.
Schily hatte bereits nach Erscheinen des 20. Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten im April zu einem heftigen Ordnungsruf gegen Schaar angesetzt. Indem er dem Bundesbeauftragten nunmehr "Amtsmissbrauch" und Überschreitung seiner Befugnisse vorwirft, greift Schily die Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten erneut scharf an. Die Information der Öffentlichkeit über wesentliche Entwicklungen im Datenschutz gehört aber, ob es dem Bundesinnenminister gefällt oder nicht, zu den gesetzlichen Aufgaben des Bundesbeauftragten.
Schaar nimmt mit seiner öffentlichen Kritik dieses Amt wahr und ist nicht gehalten, Rücksichten auf die sicherheitspolitischen Planungen des Bundesinnenministers zu nehmen. Es steht dem Bundesinnenminister nicht zu, mit der Anspielung auf seine dienstrechtlichen Befugnisse einen vom Deutschen Bundestag gewählten Datenschutzbeauftragten zum Schweigen anzuhalten. Im Gegenteil ist die öffentliche Einmischung wesentlicher Bestandteil der Unabhängigkeit, die für das Amt des Datenschutzbeauftragten unerlässlich ist. Die Vehemenz, mit welcher der Bundesinnenminister sich gegen die Einwände des Bundesbeauftragten verwahrt, kann dessen fachliche Kritik an den biometrisch aufgerüsteten Reisepässen nicht widerlegen und ist einer freiheitlichen Demokratie unangemessen. Presseerklärung: Bundesinnenminister Schily kratzt an den Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten
In einem Interview des Deutschlandfunks hat Bundesinnenminister Schily erneut den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, scharf angegriffen. Schaar hatte jüngst seine Kritik an der für den November diesen Jahres geplanten Einführung von Reisepässen mit kontaktlos auslesbaren, digitalisierten Passbildern erneuert.
Kern der Kritik sind die Festlegung auf die RFID- Technologie zur Datenspeicherung auf Reisepässen, Zweifel an der Zuverlässigkeit biometrischer Verfahren und der projektierten Verschlüsselung, gewaltige Abweichungen in den Datenschutzstandards der Sicherheitsbehörden weltweit, die mangelnde Beteiligung des Deutschen Bundestages an den getroffenen Entscheidungen und das unklare Verwendungsspektrum der auf den Pässen gespeicherten biometrischen Daten. Mit diesem Standpunkt, der von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. uneingeschränkt geteilt wird, liegt der Bundesbeauftragte auf der Linie der Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 1. Juni 2005 und befindet sich in der guten Gesellschaft einer Vielzahl von Fachleuten.
Schily hatte bereits nach Erscheinen des 20. Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten im April zu einem heftigen Ordnungsruf gegen Schaar angesetzt. Indem er dem Bundesbeauftragten nunmehr "Amtsmissbrauch" und Überschreitung seiner Befugnisse vorwirft, greift Schily die Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten erneut scharf an. Die Information der Öffentlichkeit über wesentliche Entwicklungen im Datenschutz gehört aber, ob es dem Bundesinnenminister gefällt oder nicht, zu den gesetzlichen Aufgaben des Bundesbeauftragten.
Schaar nimmt mit seiner öffentlichen Kritik dieses Amt wahr und ist nicht gehalten, Rücksichten auf die sicherheitspolitischen Planungen des Bundesinnenministers zu nehmen. Es steht dem Bundesinnenminister nicht zu, mit der Anspielung auf seine dienstrechtlichen Befugnisse einen vom Deutschen Bundestag gewählten Datenschutzbeauftragten zum Schweigen anzuhalten. Im Gegenteil ist die öffentliche Einmischung wesentlicher Bestandteil der Unabhängigkeit, die für das Amt des Datenschutzbeauftragten unerlässlich ist. Die Vehemenz, mit welcher der Bundesinnenminister sich gegen die Einwände des Bundesbeauftragten verwahrt, kann dessen fachliche Kritik an den biometrisch aufgerüsteten Reisepässen nicht widerlegen und ist einer freiheitlichen Demokratie unangemessen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
Bonner Talweg 33-35, 53113 Bonn
Telefon: 0228/222498, Telefax: 0228/