Bundesinnenminister Schäuble will den Lebenspartnern von Bundesbeamten die Beihilfeberechtigung entziehen / In Zukunft sollen nur noch Ehegatten Beihilfe erhalten
(Köln) - Seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind nicht nur die Ehegatten, sondern auch die Lebenspartner von Bundesbeamten beihilfeberechtigt. Das will Bundesinnenminister Schäuble nach nur sechs Wochen wieder rückgängig machen. Am Mittwoch (26. September 2006) wird der Innenausschuss des Bundestags über einen entsprechenden Entwurf Schäubles entscheiden. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): Das Bundesbeamtengesetz verpflichtet den "Dienstherrn", für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu sorgen. Nach § 11 Abs. 1 LPartG gilt der Lebenspartner eines Beamten als dessen "Familienangehöriger". Verpartnerte Beamte hätten deshalb schon längst mit ihren verheirateten Kollegen gleichstellt werden müssen. Umso skandalöser ist es, dass die gerade erst durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erreichte Gleichstellung jetzt wieder rückgängig gemacht werden soll. Das ist umso unverständlicher, als Lebenspartner von Angestellten und Arbeitern des Bundes schon immer in der gesetzlichen Krankenversicherung mit versichert sind, wenn sie kein ausreichendes Einkommen haben.
Der Lesben- und Schwulenverband appelliert deshalb an die Abgeordneten des Innenausschusses, den Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zu korrigieren und die Aufzählung der beihilfeberechtigten Angehörigen von Bundesbeamten um die Lebenspartner zu ergänzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)
Renate H. Rampf, Pressesprecherin
Postfach 10 34 14, 50474 Köln
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