Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bundesgerichtshof weist Saatgut-Treuhand in ihre Grenzen

(Bonn) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der umstrittenen Frage einer allgemeinen Auskunftspflicht der Landwirte über den Nachbau nationaler Sorten gegen die Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) entschieden. Die Auskunftserteilung ist entsprechend den bei Verletzungen gewerblicher Schutzrechte üblichen Regelungen an die Benutzungshandlung des tatsächlichen Nachbaus gebunden. Damit ist bei nationalen Sorten nur der Landwirt zur Auskunft verpflichtet, der tatsächlich eine geschützte Sorte nachbaut und über dessen Nachbau die STV über Informationen verfügt.

Mit diesem Urteil hat der BGH die Rechtsauffassung des Land- und Oberlandesgerichts Braunschweig bestätigt und die Revision der STV zurückgewiesen. Bereits das Landgericht Braunschweig hatte dem Auskunftsbegehren für die EU-Sorten stattgegeben, die Auskunftsansprüche hinsichtlich der nationalen Sorten dagegen verneint. Voraussetzung für die Auskunftspflicht ist damit jedenfalls für das nationale Sortenschutzrecht ein tatsächlich durchgeführter Nachbau. Deshalb hatte der DBV bereits nach dem Braunschweiger Urteil vor ca. zwei Jahren ein Moratorium zur Aussetzung der Auskunftsverfahren gefordert.

Für den Deutschen Bauernverband (DBV) werden mit diesem Urteilsspruch der Handlungsweise der STV ihre Grenzen aufgezeigt und Schranken beim Vorgehen gegenüber Landwirten auferlegt. Der DBV fordert die STV auf, sämtliche Auskunftsersuchen sofort einzustellen. Direkt betroffen davon sind eine Reihe von Landwirten, die sich bisher geweigert haben, der STV die geforderten Auskünfte über den Umfang des Nachbaus zu erteilen. Der DBV wird die weiteren Konsequenzen aus dem Urteil in den anstehenden Beratungen mit seinen Landesverbänden, dem Pflanzenzüchterverband und auch dem Gesetzgeber sehr sorgfältig prüfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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