Pressemitteilung | Markenverband e.V.

Bundesgerichtshof verwirft Rechtsbeschwerde / Freispruch für den Markenverband höchstrichterlich bestätigt

(Wiesbaden) - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des OLG Düsseldorf vom 4. Oktober 2004 im Kartellverfahren wegen Boykottaufrufs gegen den Markenverband u. a. verworfen. Der "Freispruch erster Klasse" des OLG Düsseldorf ist damit rechtskräftig.

Der Markenverband begrüßt die Entscheidung des BGH außerordentlich. Hauptgeschäftsführer Horst Prießnitz: "Wir sind erleichtert, dass das Kartellverfahren und damit eine Phase der Unsicherheit endlich beendet ist. Die nun rechtskräftige Entscheidung des OLG Düsseldorf hat für die Arbeit von Wirtschaftsverbänden unseres Erachtens grundsätzliche Bedeutung, insbesondere in Hinblick auf die Auslotung des Spielraums bei der Beratung ihrer Mitglieder. Insofern stellt das Verfahren auch ein Stück rechtspolitischer Verbändegeschichte dar, indem für das verbandliche Handeln in Wahrnehmung berechtigter Interessen der Mitgliedschaft ein breiterer Spielraum geschaffen wurde. Dies führt letztlich zu mehr Rechtssicherheit für unsere Tätigkeit."

In dem zugrundeliegenden Fall war u. a. dem Markenverband der Vorwurf gemacht worden, er habe sich in unzulässiger Weise bei seinen Mitgliedern gegen das Konzept eines Dienstleisters auf dem Markt für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen ausgesprochen.

Quelle und Kontaktadresse:
Markenverband e.V. Horst Prießnitz, Hauptgeschäftsführer Schöne Aussicht 59, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 58670, Telefax: (0611) 586727

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