Pressemitteilung | BDP e.V. - Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen - Bundesgeschäftsstelle

Bundesgerichtshof stellt mit Urteil Bedeutung des Verbraucherschutzes infrage / BDP kritisiert Haltung des BGH zum Schutz von Berufsbezeichnungen

(Berlin) - Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) durch den Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 151/17) zum Urteil des OLG München vom 30.7.17 stellt das Gericht die juristische Bedeutung des Verbraucher-schutzes infrage.

Der BGH bezieht sich auf die Berufsbezeichnung Wirtschaftspsychologin/ Wirtschaftspsychologe, bei der er entgegen der Realitäten beim Themenfeld psychische Belastungen am Arbeitsplatz annimmt, dass der Verbraucher keinen Rat in Lebenskrisen oder klinisch-psychologische Kompetenzen und demgemäß keine umfassende universitäre Ausbildung in Psychologie erwarte. "Die Entscheidung des BGH erzeugt eine unnötige gesellschaftliche Verunsicherung für die Wirtschaftspsychologie und schwächt die notwendige Vertrauensstellung, die Psychologinnen und Psychologen mit Klienten grundsätzlich benötigen", so Michael Ziegelmayer, Vizepräsident des BDP, "für einen durchschnittlich verständigen Leser setzt die Bezeichnung 'Psychologin' bzw. 'Psychologe' selbstverständlich voraus, dass auch ein Psychologiestudium erfolgreich absolviert wurde. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher steht nicht weniger als die Gewissheit in Frage, sich auf die unterstellte Kompetenz eines Berufstitels verlassen zu können."

Berufsbezeichnungen geben dem Verbraucher Orientierung und regulieren einen fairen Wettbewerb. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) sieht sich insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz in der Pflicht, eine verlässliche Orientierung zu geben. Dieses Urteil öffnet jedoch Tür und Tor für eine akademische Beliebigkeit auch in anderen Berufsfeldern der Psychologie, zum Schaden der Hilfesuchenden. Eine aktuelle Entscheidung des LG Bielefeld (Urteil vom 13.7.18 Az.: 3 O 236/18) zeigt, dass die Entscheidung des BGH nicht unumstritten ist.

Der BDP veröffentlicht regelmäßig öffentlich zugängliche Studiengangslisten, die den fachlichen Anforderungen einer vollwertigen psychologischen Ausbildung entsprechen und eine hohe Qualität der Absolventinnen und Absolventen gewährleistet. Das kostenfreie BDP-Psychologenportal (https://www.psychologenportal.de//home/) gibt zudem Orientierung bei der Suche nach psychologisch kompetenten Kontakten im gesamten Bundesgebiet.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) Philipp Kardinahl, PR-Manager Öffentlichkeitsarbeit Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin Telefon: (030) 209166600, Fax: (030) 209166680

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