Bundesgerichtshof bestätigt Gaswirtschaft / BGW: Vorwürfe des Preismissbrauchs gegenüber der deutschen Gaswirtschaft unbegründet
(Berlin) - Der Bundesgerichtshof hat heute die Revision zurückgewiesen, mit der die Billigkeit nach § 315 BGB von Gaspreisen überprüft werden soll. Damit bestätigt der BGH die Rechtsauffassung des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW).
Der Bundesgerichtshof macht in seinem Urteil deutlich, dass – wenn überhaupt – nur die Gaspreiserhöhung Gegenstand einer richterlichen Überprüfung sein kann, nicht aber der ursprüngliche Ausgangspreis. Der BGH stellt fest, dass § 315 BGB in diesem konkreten Einzelfall zwar anwendbar ist, da hier ein einseitiges gesetzliches Preisanpassungsrecht nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vereinbart worden war. Allerdings genüge zum Nachweis der Billigkeit der Beleg für höhere Bezugskosten und der gewinnneutralen Kostenwälzung.
Das Urteil zeigt, dass die Vorwürfe des Preismissbrauchs gegenüber der deutschen Gaswirtschaft unbegründet sind.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW)
Marian Rappl, Pressesprecher
Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin
Telefon: (030) 28041-0, Telefax: (030) 28041-520
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- BGW zur Novelle der europäischen Pestizidzulassung: Gewässerschutz in Europa einheitlich regeln / Deutsche Wasserwirtschaft lehnt unterschiedliche Zulassungszonen ab / Vorsorgender Gewässerschutz sichert Qualität des Trinkwassers
- HWWI: Erdgasbranche ist wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland / Erdgasbranche stützt die Wirtschaft, sichert die Energieversorgung und trägt zum Erreichen klimapolitischer Ziele bei
- Wasserpreistabelle vergleicht Äpfel mit Birnen / Infrastrukturen machen bis zu 80 Prozent des Wasserpreises aus / Wasserpreise unterliegen in Deutschland der behördlichen Kontrolle