Bundesfinanzministerium übernimmt den Vorschlag des DStV zur vorläufigen Besteuerung von Spekulationsgeschäften
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat erreicht, dass die Festsetzungen zur Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nur noch vorläufig vorgenommen werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist dem Antrag des DStV vom 6. August 2002 im Wesentlichen gefolgt. Ab dem Veranlagungszeitraum 2000 werden Steuerfestsetzungen, die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zum Gegenstand haben, künftig insoweit vorläufig durchgeführt. Ein BMF-Schreiben werde hierzu in Kürze erlassen.
Für Veranlagungszeiträume bis 1999 sowie im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit der Verlängerung der Behaltefrist" von 2 auf 10 Jahre für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) ist aber nach wie vor Einspruch unter Bezugnahme auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren IX R 62/99 und auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahren einzulegen.
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