Pressemitteilung | VDR - Verband Deutsches Reisemanagement e.V.

Bundesfinanzministerium lässt Vorsteuerabzug bei Reisekosten wieder zu

(Bad Homburg) - Das mit Wirkung vom 1. April 1999 eingeführte Vorsteuerabzugsverbot bei Reisekosten wurde jetzt vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) ersatzlos aufgehoben. Der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) hatte von Anfang an gegen den neu eingefügten § 15 Absatz 1a Umsatzsteuergesetz protestiert.

„Es ist auch unser Erfolg, dass die Vorsteuer aus den Reisekosten wieder abzugsfähig ist“, kommentierte Michael Kirnberger, Präsident VDR, die BMF-Kehrtwende, „wir haben als starke Lobby der Geschäftsreisenden unsere Meinung klar und deutlich gesagt und Widerstand geleistet, da die Neuregelung gegen die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer in der EU verstößt. Da wäre ein Kostenschub von 16 Prozent auf die Wirtschaft zugekommen.“

Jetzt zeige sich, so Kirnberger, dass der Ratschlag des VDR bares Geld wert sei, die bisherigen Umsatzsteuer-Feststellungen (soweit sie Verpflegungs- und Übernachtungskosten betreffen) durch Einspruch oder Antrag auf Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung vorsorglich offenzuhalten.

Das Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 28. März 2001 zum Vorsteuerabzug aus Reisekosten kann im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de (Rubrik Fachabteilungen/Infos, Besitz- und Verkehrsteuern, Umsatzsteuer) eingesehen werden. In ihm heißt es unter anderem: „Der Unternehmer kann aus Rechnungen für Übernachtungen anlässlich einer Geschäftsreise des Unternehmers oder einer unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit, doppelte Haushaltsführung) unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Unternehmer als Empfänger der Übernachtungsleistungen anzusehen ist (vgl. Abschnitt 192 Abs. 13 UStR) und die Rechnung mit dem gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer dementsprechend auf den Namen des Unternehmers – nicht jedoch auf den Namen des Arbeitnehmers – ausgestellt ist.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) Louisenstr. 117 61348 Bad Homburg v. d. H. Telefon: 06172/983070 Telefax: 06172/84343

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