Pressemitteilung | Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - Geschäftsstelle Berlin

Bundesdruckerei als Anbieter der SMC-B für Vertragszahnärzte zugelassen / Erstes Angebot in Deutschland für einen der fünf Gesundheitssektoren

(Berlin/Köln) - Die Digitalisierung der Zahnarzt- und Arztpraxen in Deutschland macht einen großen Schritt nach vorn. Für einen der fünf Gesundheitssektoren (Zahnärzte, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker, Physiotherapeuten) ist der elektronische Praxisausweis (SMC-B) von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zugelassen worden. Das teilten die KZBV und die Bundesdruckerei als Anbieter des Ausweises am Donnerstag mit.

"Als verantwortlicher Ressortvorstand freue ich mich, dass mit dieser Zulassung ein weiterer wichtiger Meilenstein zum Start des Produktivbetriebs der Telematikinfrastruktur gesetzt werden konnte", sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV.

"Der elektronische Praxisausweis gibt dem digitalen Gesundheitswesen den dringend benötigten Schub, neue Anwendungen für die elektronische Gesundheitskarte zu fördern und die Gesundheitsversorgung der Patienten zu verbessern", sagte Jochen Felsner, Marketingleiter der Bundesdruckerei. "Der elektronische Praxisausweis stellt den Schutz und die Sicherheit von Patientendaten sicher. Leistungserbringer im Gesundheitswesen können schnell, gesetzeskonform und komfortabel auf aktuelle Versichertendaten zugreifen und deren Verarbeitung effizient einbinden."

Praxen benötigen den Ausweis zur Authentisierung der medizinischen Einrichtung, damit der Konnektor vor Ort eine gesicherte Verbindung zur Telematikinfrastruktur aufbauen kann. Interessierte Unternehmen, die als Anbieter in einem marktoffen gestalteten Zulassungsmodell elektronische Ausweise anbieten möchten, erhalten entsprechende Informationen zum Ausgabeverfahren bei der KZBV. Zahnärzte können den Ausweis über das Portal der für sie zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) beantragen. Die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden Zahnärzten und Ärzten erstattet. Das gilt für die Karte und für weitere Komponenten, etwa den Konnektor. Die Karte ist fünf Jahre gültig. Weitere Informationen, darunter die neue Broschüre "Anbindung an die Telematikinfrastruktur - Informationen für Ihre Praxis" sind auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de abrufbar.

Mit dem "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" hat der Gesetzgeber die Einführung einer sicheren digitalen Infrastruktur für das Gesundheitswesen geplant. Die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur wird für alle sogenannten Leistungserbringer - Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Apotheken - rechtlich verpflichtend. So wird ein sicherer elektronischer Datenaustausch im gesamten Gesundheitswesen möglich. Die Leistungserbringer müssen sich gegenüber dem digitalen Gesundheitsnetzwerk sicher authentifizieren. Dafür brauchen sie einen Ausweis, die Security Module Card Typ B (SMC-B). Die Karte im ID0-Kartenformat (Mini SIM) wird auch als Praxis- oder Institutionsausweis bezeichnet.

Die jeweiligen Leistungserbringer benötigen drei zertifizierte Komponenten für den Zugriff zur Telematikinfrastruktur: einen Ausweis, ein Lesegerät sowie einen sogenannten Konnektor für die eigentliche Anbindung an das Gesundheitsnetz. Der Ausweis muss von den jeweiligen Selbstverwaltungen sowie der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zugelassen werden. Lesegerät und Konnektoren müssen nur von der gematik zertifiziert werden. "Die Zulassung unseres elektronischen Praxisausweises für alle Sektoren ist bei der gematik bereits beantragt", sagt Felsner. Parallel dazu laufen die Zulassungsprozesse bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Die SMC-B-Karten werden von der Bundesdruckerei-Tochter D-TRUST hergestellt. Die Leistungserbringer stecken sie in ein Kartenterminal und geben eine geheime PIN ein. Damit weist der Ausweis die Identität der jeweiligen Institution nach und sichert die Verbindung zur Telematikinfrastruktur ab. Der Ausweis kann zudem für weitere Anwendungen genutzt werden: So kann die Herkunft digitaler Dokumente nachgewiesen oder E-Mail-Kommunikation zwischen Institutionen sicher verschlüsselt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Pressestelle Behrenstr. 42, 10117 Berlin Telefon: (030) 280179-0, Fax: (030) 280179-20

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