Pressemitteilung | Verband Fenster + Fassade (VFF)

Bundesbauministerium und Fensterverband stimmen bei Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen überein / Präsident Bernhard Helbing und Geschäftsführer Ulrich Tschorn bei Staatssekretär Dr. Lütke Daldrup / VFF-Spitze vertritt Interessen der Fensterbranche im Bauministerium

(Frankfurt am Main) - In der positiven Einschätzung der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen stimmen der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. und das Bundesbauministerium weitgehend überein. So das Ergebnis eines Gesprächs, das Präsident Bernhard Helbing und Geschäftsführer Ulrich Tschorn vom Verband der Fenster- und Fassadenhersteller am 25. Juli in Berlin im Bauministerium geführt haben. Für das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nahmen Staatssekretär Dr. Engelbert Lütke Daldrup und Baudirektor Hans-Dieter Hegner teil. 20 Prozent der Arbeitsleistung, maximal 600 Euro, sind nach § 35 a EStG seit 1. Januar diesen Jahres absetzbar. Neben diesem Steuerbonus für Handwerkerleistungen werden auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Ausbesserungsarbeiten an Fenstern begünstigt. Helbing und Tschorn betonten aber, dass ihnen die gegenwärtige Höchstsumme von zwei mal 600 Euro als wirksamer Anreiz noch nicht ausreiche. Sie nutzten den Gedankenaustausch, um den Staatssekretär über die Situation der Fensterbetriebe sowie die wichtigsten Forderungen der Branche an die Politik zu informieren. Für die Zukunft wurden weitere Gespräche mit dem Ministerium vereinbart.

"Der enorme Beitrag moderner Fenster zur energetischen Gebäudesanierung stand naturgemäß im Zentrum des Gesprächs mit Staatssekretär Dr. Lütke Daldrup", erklärte Bernhard Helbing im Anschluss an das Treffen. "Doch diesen Beitrag können wir nur leisten, wenn die politischen Rahmenbedingungen sich verbessern. Dazu zählt beispielsweise auch eine weitergehende steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen." Das Gespräch in Berlin war auf Initiative von Bernhard Helbing zustande gekommen. Er hatte Wolfgang Tiefensee, den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, in einem Brief auf die Chancen energetischer Fenstermodernisierung hingewiesen.

Drei Forderungen der Fensterbranche trugen Helbing und Tschorn den Vertretern des Ministeriums vor. Dazu zählt erstens eine Austauschverpflichtung für Fenster, die vor 1978 eingebaut wurden. Zweitens drängten sie auf die Realisierung eines bedarfsorientierten Energieausweises für Gebäude. Und drittens forderten sie die Halbierung der Mehrwertsteuer für baunahe Dienstleistungen. Die VFF-Vertreter stützten ihre Argumentation auf das Gutachten "Aufschwung schaffen" von 2002, welches die Vorteile einer Mehrwertsteuerhalbierung aufweist. Zur Vertiefung übergaben sie dem Staatssekretär weiterhin den Verbandsbericht von 2005 zur "Wirtschaftlichkeit von neuen Fenstern bei Nachrüstverpflichtung" sowie die aktuelle Fenstermarktstudie des Verbandes.

Für eine generelle Austauschverpflichtung, wie sie der Verband fordert, sieht Dr. Lütke Daldrup keine Chance. Allerdings ist eine Verpflichtung zur Sanierung von Einfachfenstern unter Würdigung der weiterhin steigenden Energiekosten nicht ausgeschlossen. Grundlage derartiger Verpflichtungen ist weiterhin das Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinspargesetzes. In diesem Zusammenhang wurde auch darauf hingewiesen, dass mit der EnEV 2008 eine deutliche Verschärfung der Wärmeschutzanforderungen zu erwarten ist. Untersuchungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienzmaßnahmen sollen im Jahre 2007 umfassend durchgeführt werden. Inwieweit sich das auf die derzeitigen Fensterkonstruktionen auswirkt, ist abzuwarten. In vielen Fällen sind vermutlich für den Neubau Fenster mit Niedrigenergiehaus-Standard einzubauen. Auch in der Modernisierung des Gebäudebestandes ist mit höheren Anforderungen zu rechnen.

Eine durchgängige Orientierung des Energieausweises am Bedarf wird nach Auskunft von Staatssekretär Dr. Lütke Daldrup vom Bundesbauministerium nicht geplant. Stattdessen ist mit einem Kompromiss zu rechnen, nach dem für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis besteht. Der bedarfsorientierte Energieausweis soll demnach nur für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten eingeführt werden. Damit folgt die deutsche Regierung den Vorgaben der EU-Richtlinie, die eine Wahlfreiheit ermöglicht.

Eine klare Absage erteilte der Staatssekretär dem Wunsch nach Halbierung der Mehrwertsteuer für baunahe Dienstleistungen. Der richtige Weg sei mit der seit Anfang des Jahres möglichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen eingeschlagen worden. VFF-Präsident Helbing stimmte unter Vorbehalt zu. Er verlangte, dass die Freibeträge deutlich erhöht werden. Davon profitieren wird der Mittelstand und insbesondere das Handwerk, welches weitere Arbeitskräfte einstellen würde. So kann man auch die Schwarzarbeit wirkungsvoll eindämmen.

Als Fortsetzung dieses Treffens wurden weitere Gespräche zwischen VFF und Baudirektor Hegner vereinbart. Dabei stehen alle politischen Maßnahmen zum energiesparenden Bauen im Zentrum. "Wir haben in Berlin deutlich gemacht, dass wir mit unserer Branche auch alle Initiativen mittragen, die sich für eine weitere Förderung von Energiesparen im Bau einsetzen", so Ulrich Tschorn. "Dazu zählt die Bundesinitiative "jetzt!" Zukunftsorientierte Gebäudemodernisierung e. V und die EID Energiepass Initiative Deutschland, in der fast alle wichtigen Verbände der Bau- und Heizwirtschaft mitarbeiten. "

Bernhard Helbing erwartet zudem weitere wirtschaftspolitische Schritte der Regierung: "Insbesondere liegt mir auch daran, dass die mittelständischen Unternehmen der Baubranche bessere politische Rahmenbedingungen bekommen. Für die nähere Zukunft halte ich es deshalb für unbedingt notwendig, dass Gewinne, solange sie im Unternehmen bleiben, nicht versteuert werden müssen."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. Pressestelle Walter-Kolb-Str. 1-7, 60594 Frankfurt am Main Telefon: (069) 955054-0, Telefax: (069) 955054-11

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