Pressemitteilung | k.A.

Bundesarbeitsministerium bestätigt Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages in der Gebäudereinigung

(Bonn) - Am 27. Februar 2018 erklärte das Bundesarbeitsministerium durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger den Mindestlohntarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks für allgemeinverbindlich.

Seit dem 1. Januar 2018 betragen die Löhne der Lohngruppe 1 in Westdeutschland 10,30 Euro ab (1.1.2019: 10,56 Euro und ab 1.1.2020: 10,80 Euro) und in Ostdeutschland 9,55 Euro (1.1.2019: 10,05 Euro, ab 1.1.2020: 10,55 Euro und ab 1.12.2020: 10,80).

Durch die äquivalente Erhöhung der Ausbildungsvergütungen wird das Gebäudereiniger-Handwerk auch für junge Menschen noch interessanter: Erstmalig wird in Westdeutschland 2019 im 3. Lehrjahr die 1000 Euro-Grenze und in Ostdeutschland im Jahr 2020 überschritten.

Historischer Lohntarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk

Mit dem seit 1. Januar 2018 geltenden neuen Lohntarifvertrag in der Gebäudereinigung sei es gelungen, genau 30 Jahre nach der Einheit Deutschlands zum 1. Dezember 2020 eine 100%-Angleichung der Löhne Ost und West für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung zu erreichen. Zudem ist er ein entscheidender Beitrag zur Stärkung der tariflichen Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk, sagte der Verhandlungsführer des Bundesinnungsverbandes, Christian Kloevekorn.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertritt als Arbeitgeber- und Dachverband die Interessen seiner rund 2.500 Mitgliedsbetriebe. Die von ihm vertretene Branche bietet den in ihr tätigen Menschen sichere Arbeitsplätze in den verschiedensten Bereichen der Gebäudedienstleistungen, auch weit über den Bereich der klassischen Gebäudereinigung hinaus!

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Pressestelle Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn Telefon: (0228) 917750, Fax: (0228) 9177511

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