Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Bundesarbeitsminister sagt konsequente Durchsetzung des Mindestlohnes zu

(Berlin) - Der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Werner Kahl, zeigte sich erfreut über die Zusage des Bundesarbeitsministers, den Mindestlohn konsequenter und zielgerichteter als bisher durchzusetzen. In einem mit Bundesarbeitsminister Walter Riester am 9. Februar 2001 geführten Gespräch hatte der Vizepräsident des ZDB sowie dessen Verhandlungsführer für die neuen Bundesländer, Knut Nitzsche, deutlich gemacht, dass bei der Durchsetzung und Kontrolle des Mindestlohnes viele Erwartungen noch unerfüllt seien.

„Diejenigen Betriebe, welche sich den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft entziehen und konsequent und vorsätzlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hinterziehen sowie ihre Arbeitnehmer deutlich unter dem Mindestlohn beschäftigen, werden viel zu wenig verfolgt“, erklärte Nitzsche. „Die gewollte stabilisierende Wirkung des Mindestlohnes kann nur erreicht werden, wenn die Zielsetzung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, alle inländischen und ausländischen Betriebe gleichermaßen zur Einhaltung tariflicher Mindeststandards zu verpflichten, zum Maßstab für die staatlichen Kontrollen wird“, erklärte Nitzsche weiter.

Der ZDB hat den Bundesarbeitsminister auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Summe der von der Bundesanstalt für Arbeit festgesetzten Verwarnungsgelder und Geldbußen sich zwar in den letzten fünf Jahren auf ca. 250 Mio. DM jährlich vervierfacht habe. Allerdings liege der Anteil der vollstreckten Bußgelder weit darunter. Die Bußgeldbescheide bleiben daher in den allermeisten Fällen wirkungslos. Darüber hinaus bestehe offenbar ein Vollstreckungsnotstand im Ausland.

Der Bundesarbeitsminister sagte den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft ein Maßnahmenbündel zu, mit welchem die aufgezeigten Mängel beseitigt werden sollen. Dazu gehören die folgenden Maßnahmen:

1. Auf der Ebene der Landesarbeitsämter sollen „konzertierte Aktionen“ zur konsequenteren Durchsetzung des Mindestlohnes begonnen werden. Hieran sollen die Sozialpartner, die Arbeitsverwaltung, die Hauptzollämter und die Steuerfahndung mit dem Ziel einer Verbesserung der Zusammenarbeit der für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung zuständigen Behörden beteiligt werden.

2. Die Kooperation mit den ausländischen Behörden soll verbessert werden.

3. Der Vollstreckungsnotstand im Ausland soll durch bilaterale Abkommen beseitigt werden.

4. In einem Arbeitskreis auf Bundesebene soll die Weiterentwicklung des Sozialversicherungsausweises zu einem fälschungssicheren und elektronisch lesbaren Ausweis (Baucard) geprüft werden.

Der Vizepräsident des ZDB, Kahl, begrüßte den in dem Gespräch erkennbar gewordenen „ernsthaften Willen“, entsprechende Vorschläge, auf welche sich die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes in ihrer „Berliner Erklärung zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung“ verständigt hatten, im Bundesarbeitsministerium aufzugreifen, um die bisherigen Instrumente zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit zu verbessern. Der Verhandlungsführer für die neuen Bundesländer, Nitzsche, hält diese Maßnahmen für eine „Beruhigung der Verbandslandschaft“ in den neuen Bundesländern für dringend notwendig

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon: 030/203140 Telefax: 030/20314419

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