Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Bundesanstalt für Arbeit beschädigt einen funktionierenden Markt / Verleger kritisieren "Virtuellen Stellenmarkt"

(Berlin) - Deutliche Kritik äußerte der BDZV an dem Internetportal "Virtueller Arbeitsmarkt" (VAM), das die Bundesanstalt für Arbeit (BA) am 1. Dezember 2003 gestartet hat. Zwar seien alle Maßnahmen zu begrüßen, die die Situation auf dem Arbeitsmarkt verbesserten. Allerdings dränge sich hier eine Behörde mit einem Zig-Millionen-Etat in einen funktionierenden Markt, der privatwirtschaftlich organisiert sei.

Mit dem "Virtuellen Arbeitsmarkt" spreche die BA zielgerichtet jene Personen an, die sich noch in einem Arbeitsverhältnis befinden und eventuell an neuen Aufgaben interessiert seien. Dieser Bereich werde über die Stellenanzeigen in Zeitungen und Fachmedien, freie Personalberater und Online-Jobbörsen optimal bedient. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum die BA hier mit einem Millionenaufwand Aktivitäten entfaltet, die keinem Arbeitslosen weiter helfen", sagte ein Sprecher des BDZV. Eher sei zu befürchten, dass auf Seiten der privaten Vermittlung Arbeitsplätze verloren gingen. In dem Projekt sei kein Sinn erkennbar; es dränge sich der Verdacht auf, dass es vor allem darum gehe, die Vermittlungsstatistiken der Arbeitsämter aufzupolieren.

Auch die Zeitungsverleger befürchteten weitere Einbußen auf dem ohnehin stark gebeutelten Stellenmarkt. In zahlreichen Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten aller Parteien wie auch in Pressegesprächen haben sie in den vergangenen Tagen ihre Kritik artikuliert. Der Chef der Bundesanstalt für Arbeit selbst, Florian Gerster, hatte sich allerdings bisher einem Gespräch mit dem BDZV-Präsidium verweigert. Im Vorfeld hatte die Bundesanstalt für Arbeit nicht nur gegenüber den betroffenen Online-Jobbörsen, sondern auch den Zeitungsverlegern Kooperationen angeregt.

In einem Schreiben an Florian Gerster haben BDZV-Präsident Heinen und BDZV-Vizepräsident Dr. Richard Rebmann allerdings deutlich gemacht, dass die Vorstellungen der Behörde nicht mit den Interessen der Zeitungsverleger kompatibel sind, da die Bundesanstalt lediglich angeregt hat, veröffentlichte Stellenausschreibungen in der gedruckten Presse dem virtuellen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Gleichwohl wollen sich, auch dies machten Heinen und Rebmann deutlich, die Zeitungsverleger nicht grundsätzlich Kooperationsbemühungen verweigern. Sicherlich gäbe es denkbare Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zum Vorteil aller Beteiligten wie dies bereits in anderen Ländern praktiziert werde.

Für den BDZV steht fest, dass sich eine Zusammenarbeit auf keinen Fall zu Lasten der Zeitung auswirken darf. Dazu gehört auch die Befürchtung der Verlage, dass eine Kooperation sich negativ auf das Ansehen der Stellenteile der Zeitungen auswirken könnte, da die Vermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit bisher ein eher schlechtes Image habe, das allzu leicht auf die Kooperationspartner abstrahlen könnte. Dass dies keine unbegründete Furcht sei, so der BDZV, habe das Fiasko bei der Einführung der Site am 1. Dezember deutlich gezeigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 (Haus der Presse), 10969 Berlin Telefon: 030/7262980, Telefax: 030/726298299

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