Bundesärztekammer und Bundeszahnärztekammer zum Welt-AIDS-Tag
(Berlin) - Anlässlich des Welt-AIDS-Tags rufen Bundesärztekammer (BÄK) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zu einem vorurteilsfreien Umgang mit HIV-Infizierten auf. "Aufgabe von Ärzten ist es, ihre Patienten nach einer Diagnose aufzufangen und sie medizinisch zu betreuen. Ärzte wirken aber auch präventiv und klären über Ansteckungsrisiken auf. So gehen sie gegen Verharmlosung und gesellschaftliche Vorurteile an", erklärt Dr. Martina Wenker, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer.
"Etliche Ängste vor einer HIV-Übertragung im Alltag sind unbegründet", ergänzt der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. "Die gesamtgesellschaftliche Aufklärung diesbezüglich ist wichtig, damit Ausgrenzung und Diskriminierung Betroffener keine Chance haben."
"In den (Zahnarzt-)Praxen in Deutschland gelten sehr hohe Hygienestandards für jeden Patienten. HIV-Patienten nehmen hier keine Sonderrolle ein. Zahnärzte müssen bei jedem Patienten die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene sowie zur Infektionskontrolle durchführen, unabhängig davon, ob ein Patient eine Infektion angegeben hat. Ein stigmatisierendes Verhalten wäre also völlig unangebracht", so Oesterreich.
Wenker weist darauf hin, dass Ärzten ein breites Spektrum von Fortbildungsveranstaltungen zur Verfügung steht, die von den Ärztekammern anerkannt sind. Hier können sie sich unter anderem über innovative Therapiestrategien informieren, sie können sich in interdisziplinären Fallbesprechungen fachlich austauschen oder auch mit Fragen der Psychotherapie von HIV-Infizierten befassen. "AIDS-Patienten haben einen Anspruch auf eine gute ärztliche Versorgung mit Engagement und dem Respekt für die menschliche Würde", so Wenker.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.
Pressestelle
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Telefon: (030) 4004560, Fax: (030) 400456-388
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Stellungnahme der AkdÄ zu Eptinezumab (Migräneprophylaxe) (Vyepti®) - frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
- Mögliche Medikationsfehler bei der Einnahme von Paxlovid™
- Auch in Corona-Zeiten an die Ausbildung denken / Bundeszahnärztekammer und Verband medizinischer Fachberufe erinnern an die Bedeutung der Zahnmedizinischen Fachangestellten für die Praxis