Pressemitteilung | Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Bundes-Immissionsschutzverordnung: BEE fordert NachschĂ€rfung der Kriterien fĂŒr die Herstellung von erneuerbaren Kraftstoffen

(Berlin) - Im Rahmen einer Neufassung der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung setzt die Bundesregierung derzeit die Vorgaben des europĂ€ischen Delegierten Rechtsakts zur Herstellung von grĂŒnem Wasserstoff und hierauf basierenden erneuerbaren Kraftstoffen in nationales Recht um. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) betont in seiner Stellungnahme die Relevanz der Vorgaben zur Produktion dieser Kraftstoffe fĂŒr das Gelingen der Energiewende. "Die Kriterien zur Kraftstoffherstellung mĂŒssen so definiert werden, dass diese tatsĂ€chlich aus Erneuerbaren Energien hergestellt werden und damit auch deren Ausbau unterstĂŒtzen. Das ist bisher nicht in ausreichendem Maß gegeben”, so BEE-PrĂ€sidentin Dr. Simone Peter. Um dies zu Ă€ndern, mĂŒsse die Bundesregierung die SpielrĂ€ume nutzen, die ihr die EuropĂ€ische Kommission im Delegierten Rechtsakt bezĂŒglich der Kriterien zur zeitlichen und geographischen Korrelation gibt.

"Wichtig ist, dass sich das Kriterium fĂŒr den Abstand zwischen Elektrolyseur und der Erneuerbaren-Anlage, die diesem im Rahmen eines Abnahmevertrags Strom fĂŒr die Wasserstoffproduktion liefert, nicht allein auf die Stromgebotszone bezieht. Die Erneuerbaren-Anlagen sollten nicht mehr als 200 km vom Elektrolyseur entfernt liegen, so dass die Situation beim
Netzengpassmanagement nicht durch Elektrolyseure als neue Stromverbraucher verschĂ€rft wird”, so Peter. Daneben sollte die stĂŒndliche Zeitgleichheit zwischen Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und Elektrolyse bereits ab dem 01.07.2027 gelten, damit die Wasserstoffgewinnung bei der erforderlichen Stromerzeugung kein CO2 ausstĂ¶ĂŸt und diese damit im Einklang mit den Klimazielen stattfindet.

"Weiterhin braucht es angemessene Nachweis- und Controllingvorgaben fĂŒr den Import von flĂŒssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen und Wasserstoff”, so Peter weiter. ZusĂ€tzlich mĂŒsse die Bundesregierung ĂŒber eine entsprechende Ausgestaltung der Ausschreibungen nach § 13 Abs. 6b EnWG sicherstellen, dass Elektrolyseure auch bei der Reduktion von Redispatchmaßnahmen eine wichtige Rolle spielen und gleichzeitig ihr FlexibilitĂ€tspotential dem Markt zur VerfĂŒgung stellen können. Es brauche darĂŒber hinaus regulatorische Klarheit fĂŒr die nationale Gesetzgebung bei der Umsetzung aller Dimensionen der europĂ€ischen Leitlinien. "Gerade die Methode, nach der Treibhausgaseinsparungen den fertigen Endprodukten zugeordnet werden, muss transparent gestaltet werden, um entsprechende Anreize zu schaffen und bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors zĂŒgig voranzuschreiten”, so Peter abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Pressestelle EUREF-Campus 16, 10829 Berlin Telefon: (030) 27581700, Fax: (030) 275817020

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