Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Bund und Länder ziehen bei der Besteuerung ausländischer Künstler endlich an einem Strick

(Berlin) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die Finanzministerien von Bund und Ländern sich nun auf eine einheitliche Auslegung der neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Ausländersteuer geeignet haben. Seit dem 01. Januar 2002 müssen ausländische Künstlerinnen und Künstler, die unter 250 EURO Gage inkl. Nebenkosten erhalten, keine so genannte Ausländersteuer mehr bezahlen. Ausländische Künstlerinnen und Künstler, die zwischen 251 und 500 EURO Gage inkl. Nebenkosten erhalten, werden mit 10% besteuert. Beträgt die Gage inkl. Nebenkosten zwischen 501 und 1.000 EURO, fallen 15% Steuern an.

Ab einer Gage von 1.001 EURO inkl. Nebenkosten setzt die Besteuerung mit 25% ein. Ab dem 01.01.2003 werden es nur noch 20% sein. Ausländische Künstlerinnen und Künstler, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, sind, wie der Deutsche Kulturrat in der vorherigen Woche unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes gemeldet hat, von der Ausländersteuer befreit. Dies bedeutet eine große Erleichterung für den Hobby- und semiprofessionellen Bereich.

In den letzten Wochen kam es zu Irritationen, wie das neue Gesetz zur Besteuerung ausländischer Künstler in der Praxis anzuwenden ist. Nun haben sich der Bund und die Länder endlich geeignet. Die Regelung gilt pro Künstler. Tritt eine Gruppe auf, kann also jeder Künstler diese Regelung in Anspruch nehmen. Ebenso greift die Regelung pro Auftrittstag. Tritt ein Künstler an einem Auftrittstag bei mehreren Veranstaltern auf, kann er die Regelung mehrfach geltend machen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte zur Einigung von Bund und Ländern: "Wir freuen uns, dass Bund und Länder endlich bei der Besteuerung ausländischer Künstler an einem Strick ziehen. Es ist mittlerweile schon eine groteske Situation, dass ein Gesetz im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet wird, dann aber erneute Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern beginnen müssen, wie das Gesetz ausgelegt werden muss. Ich bin sehr froh, dass dieses unwürdige Gezerre auf dem Rücken der ausländischen Künstler endlich ein Ende gefunden hat. Letztendlich ist es dem Staatsminister für Kultur und Medien Nida-Rümelin zu verdanken, dass diese Lösung gefunden wurde. Hätte es noch eines Beweis noch für die Notwendigkeit dieses Amtes bedurft, hier wäre er greifbar geworden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Weberstr. 59 a 53113 Bonn Telefon: 0228/201350 Telefax: 0228/2013521

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