Bund und Länder sollten auf übermäßige Verbeamtungen verzichten! / BdSt zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Streikverbot für Beamte
(Berlin) - Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fordert der Bund der Steuerzahler von Bund und Ländern, auf Verbeamtungen im nicht hoheitlichen Aufgabenbereich grundsätzlich zu verzichten. Wenn aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention künftig nur noch ein Streikverbot für Beamte mit hoheitlichen Aufgaben gilt, für alle anderen Beamten jedoch nicht, dann würden die hergebrachten Grundsätze des deutschen Berufsbeamtentums ad absurdum geführt. In der Konsequenz sieht der BdSt den beamteten Lehrer als Auslaufmodell.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht das geltende Verfassungsrecht bestätigt, wonach für alle Beamten unabhängig von ihrer Tätigkeit ein generelles Streikverbot gilt. Dennoch müsse das Streikverbot für Beamte an die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention angepasst werden, so das Gericht. Vom Gesetzgeber fordert es jetzt ein Handeln, um die Kollision aufzulösen.
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