Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

Bund soll seine Stiftungen auf eigene Füße stellen

(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt die Überlegungen der Bundesregierung, die Stiftung Warentest mit dem notwendigen Stiftungskapital auszustatten. Damit könnte die Stiftung in Zukunft eigenständig arbeiten und ihre Zwecke verwirklichen. Wie der Geschäftsführer des Bundesverbandes, Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking, am 16. Januar mitteilte, könne das neu zugeschnittene Ministerium für Verbraucherschutz, Nahrungsmittelsicherheit und Landwirtschaft mit diesem Schritt einen glanzvollen Start erleben.

Bereits in seinem "Standpunkt zur Weiterentwicklung des Stiftungs﷓ und Stiftungssteuerrechts" vom Januar 1999 hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen seine Position zu Stiftungen, die von Bund und Ländern errichtet werden, deutlich gemacht: „Der Bundesverband Deutscher Stiftungen steht der Errichtung von Stiftungen durch die öffentliche Hand vorbehaltlos gegenüber, soweit das jeweilige Stiftungsgeschäft eine gesicherte Vermögensausstattung vorsieht. Der Bundesverband warnt dagegen vor der Errichtung von Stiftungen, die die lediglich laufende Zuwendungen nach Maßgabe des Haushaltsrechts und der jeweiligen Haushalte erhalten. Ihnen fehlt es an dem für Stiftungen konstitutiven Merkmal des eigenen Vermögens, das aus Erträgen eine dauerhafte und nachhaltige Zweckverwirklichung ermöglicht. Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts wird mit ihrer Errichtung in eine unumkehrbare Autonomie entlassen. Ohne Kapitalstock und in Abhängigkeit von wechselnden Budgets kann der Stiftungszweck nicht dauerhaft gesichert werden."

Die Stiftung Warentest erhält seit der Errichtung im Jahre 1964 jährliche Zuwendungen für den Stiftungszweck aus dem Bundeshaushalt. Derzeit machen die Zuschüsse rund 10% des Gesamtetats aus. Bereits ein Betrag zwischen 75 und 100 Millionen Euro würde ausreichen, um die Stiftung Warentest völlig auf eigene Füße zu stellen. Hätte der Bund die Stiftung bereits bei der Errichtung vor 37 Jahren mit dem notwendigen Kapital ausgestattet, wäre der Bundeshaushalt seit vielen Jahren jeweils um einige Millionen DM entlastet worden. Denn die Mittel für die Zweckverwirklichung der Stiftung könnten dann statt aus dem Bundeshaushalt aus den Erträgen des Stiftungskapitals bestritten werden.

Die VolkswagenStiftung (1961) und die Deutschen Bundesstiftung Umwelt (1990) wurden bei ihrer Errichtung durch den Bund mit einem Kapital von jeweils mehreren Milliarden DM ausgestattet. Seit ihrer Errichtung haben sie aus den Erträgen des Stiftungskapitals weitaus höhere Beträge für gemeinnützige Zwecke ausgegeben, als der Bund damals für das Stiftungskapital ausgegeben hat﷓ Die VolkswagenStiftung gab in 1999 einen Gesamtbetrag von 271.600 DM für Wissenschaft und Forschung aus, die Deutschen Bundesstiftung Umwelt förderte im gleichen Jahr Projekte in einer Gesamthöhe von 141.991 DM für umwelt﷓ und gesundheitsfreundliche Verfahren sowie die Sicherung wertvoller Kulturgüter.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Nahrungsmittelsicherheit und Landwirtschaft kann nunmehr mit der Entlassung der Stiftung Warentest in die völlige Autonomie ein Zeichen setzen für weitere von Bund und Ländern errichtete Stiftungen, die derzeit noch von jährlichen Haushaltszuwendungen der öffentlichen Hand abhängig sind. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen sieht darin die Chance für einen Durchbruch im Bemühen um eine dauerhafte Lebensfähigkeit von Stiftungen, die von der öffentlichen Hand errichtet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. Ulrich F. Brömmling M. A. (Leiter Medien und Information) Alfried-Krupp-Haus, Binger Str. 40 14197 Berlin Telefon: 030/8979470 Telefax: 030/89794711

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