Bund muss bei Cybersicherheit der Hochschulen mehr Verantwortung übernehmen
(Bonn) - Hochschulen werden in Deutschland immer häufiger Ziel von Cyberangriffen. Als große, intensiv vernetzte Institutionen mit komplexen IT-Infrastrukturen und einer hohen Zahl an Studierenden und Mitarbeitenden in Forschung, Lehre, Technik und Verwaltung sind sie besonders gefährdet. Angesichts der Gefahren besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Das Präsidium der Hochschulrektoren¬konferenz (HRK) fordert die künftige Bundesregierung daher auf, sich mit den entsprechenden Finanzmitteln entschlossen für die Stärkung der Cybersicherheit der Hochschulen als kritischer Infrastruktur einzusetzen. Die zu treffenden Maßnahmen hat die HRK in Empfehlungen ihrer Ständigen Kommission Digitalisierung zusammengestellt.
Hackerangriffe in der Vergangenheit haben gezeigt, wie groß der Schaden im Ernstfall sein kann: Studierende und Mitarbeitende können nicht auf Lernplattformen oder Datenbanken zugreifen, sensible Forschungsergebnisse, Personal- oder Patientendaten können abfließen, die Projektverwaltung ist gestört und die Auszahlung von Gehältern gefährdet. Auch Sicherheitsbehörden bewerten die Bedrohungslage als extrem hoch.
HRK-Präsident Prof. Dr. Walter Rosenthal: „Mit einem gezielten Mitteleinsatz des Bundes kann die Cybersicherheit der Hochschulen sehr schnell, konkret und entscheidend verbessert werden. Jetzt tätig zu werden, zahlt sich unmittelbar aus. Der Bund hat aufgrund der internationalen Dimension von Cybersicherheit und der Notwendigkeit zur länderübergreifenden Kooperation eine Zuständigkeit bei der Gefahrenabwehr.“ Die gemeinsame Verantwortung von Hochschulen, Ländern und Bund bleibe davon unberührt. Der Bund müsse jedoch die Anstrengungen der Hochschulen und Länder bündeln, abrunden und konsolidieren, so Rosenthal. Die HRK sei offen für innovative Lösungsansätze und entsprechende Finanzierungsmodalitäten auch unter Einbeziehung mehrerer Ministerien.
Die Empfehlungen der HRK-Kommission an den Bund betrachten die Gefahrenabwehr, die Verbesserung der Frühwarnsysteme sowie die Intensivierung der einschlägigen Forschung. Bei der Abwehr von Gefahren müsse etwa beachtet werden, dass Hochschulen auch über Daten aus Kooperationen verfügen und Cyberangriffe somit potenziell die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährden, heißt es in dem Papier. Hinsichtlich der Frühwarnsysteme sei u. a. der Informationsfluss zwischen und mit den Nachrichtendiensten zu verbessern, ohne dass dabei in die Hochschulautonomie eingegriffen werde. Darüber hinaus erkennt die HRK die bisherige Forschungsförderung des Bundes zur Cybersicherheit ausdrücklich an, empfiehlt aber zusätzliche Projekte für neue Schutz- und Abwehrtechnologien.
Quelle und Kontaktadresse:
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Stefanie Schulte-Austum, Pressereferent(in), Ahrstr. 39, 53175 Bonn, Telefon: 0228 887-153
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