Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) - Gewerbeverband Bayern e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Bund der Selbständigen sieht weiteren Liberalisierungsbedarf beim Ladenschlussgesetz

(München) - Der Bund der Selbständigen (BDS) Bayern e.V. begrüßt die Einführung des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG), das der Ministerrat heute auf den Weg gebracht hat. Die Reform zielt auf den Abbau bürokratischer Hürden ab und erlaubt längere Einkaufszeiten, ohne den Schutz der Sonn- und Feiertage zu gefährden. Dennoch hätte sich der BDS Bayern eine weitergehende Liberalisierung der Öffnungszeiten vorstellen können.

"Wir begrüßen die Zurückhaltung bei den Öffnungszeiten an Werktagen. Eine Verlängerung können Viele nicht leisten, da es an Personal fehlt und die Ladeninhaber längere Öffnungszeiten am Abend somit kaum besetzen können. Längere Öffnungszeiten helfen eher den großen Ketten. Das familiengeführte Ladengeschäft hingegen würde zunehmend unter Druck geraten. Wir hätten uns jedoch gewünscht, dass die starren Regeln für verkaufsoffene Sonn- und Feiertagen etwas gelockert werden."", sagt Gabriele Sehorz, Präsidentin des BDS Bayern.

Hauptgeschäftsführer Michael Forster äußert dennoch deutliche Kritik: "Der Innerstädtische Einzelhandel braucht jede Hilfe, die er bekommen kann. Die Möglichkeit, insgesamt acht Einkaufsnächte ohne Anlassbezug durchführen zu können, ist unzweifelhaft eine solche Hilfe. Das reicht an Liberalisierung aber nicht. Der Wegfall des Anlassbezugs bei den Verkaufsoffenen Sonntagen und ggf. die Erweiterung auf sechs Sonntage wäre in der Praxis wirklich die große Unterstützung gewesen. Leider fehlte der Mut für eine solche grundlegende Reform."

Bereits 2020 hat der BDS Bayern eine umfassende Studie zu "verkaufsoffenen Sonntage in Bayern" durchgeführt. Hier wurde bereits der Wunsch nach einer weitergehenden Liberalisierung verschiedener Bevölkerungsgruppen veranschaulicht.

Der BDS Bayern wird die Umsetzung des neuen Gesetzes eng begleiten und sich weiterhin für die Interessen der selbständigen Unternehmer im Freistaat einsetzen. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern freuen wir uns auf die neuen Möglichkeiten und Chancen, die dieses Gesetz mit sich bringt, und werden weiterhin für eine weitergehende Liberalisierung kämpfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Selbständigen (BdS) - Gewerbeverband Bayern e.V. - Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Schwanthalerstr. 110, 80339 München Telefon: (089) 540560, Fax: (089) 5026493

NEWS TEILEN: