Bürokratieabbauprojekte zum Eltern- und zum Wohngeld vorgestellt
(Berlin) - Am 16. September 2009 wurden im Bundeskanzleramt die Ergebnisse der Bürokratieabbauprojekte "Einfacher zum Wohngeld” und "Einfacher zum Elterngeld” vorgestellt. Mit Unterstützung von Bund und Ländern haben zahlreiche Praktiker aus Städten, Gemeinden und Kreisen nach Bürokratieabbaulösungen in diesen Bereichen gesucht. Im Ergebnis werden Verbesserungen in den Verwaltungen sowie Rechtsänderungen empfohlen. Der DStGB hatte sich oft dafür eingesetzt, dass beim Bürokratieabbau auch die Bürokratiebelastungen der Kommunen betrachtet werden. Dies führte zur Vereinbarung von Bund und Kommunen über stärkere Zusammenarbeit beim Bürokratieabbau, deren erste Ergebnisse nun unter www.normenkontrollrat.bund.de zur Verfügung stehen. Die neue "ebenenübergreifende Kooperation" wurde von allen Beteiligten begrüßt und der Wunsch nach entsprechender Umsetzung der Ergebnisse geäußert.
Im Einzelnen: Die Bundesregierung hatte gemeinsam mit dem Normenkontrollrat (NKR) im Frühjahr 2009 die zwei Projekte ebenenübergreifend mit Ländern und Kommunen gestartet. Mit mehr als einer Million Anträgen auf Wohngeld und mehr als 750.000 Anträgen auf Elterngeld betreffen die Pilotprojekte Rechtsbereiche, die sowohl volkswirtschaftlich als auch für den Einzelnen von Bedeutung sind.
Das Statistische Bundesamt ermittelte nach dem Standardkosten-Modell die Belastungen bei Anträgen auf Elterngeld und Wohngeld sowohl bei Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den jeweiligen Behörden. Ausgangsbasis waren die im Bundesrecht enthaltenen Informationspflichten. Nach Abschluss der Messungen zeigte sich, dass eine Standardkostenmessung in der Verwaltung ebenen- sowie adressatenübergreifend möglich ist und zu belastbaren Ergebnissen führt. Auch konnte aufgezeigt werden, dass die im Bereich Wohngeld zum 1. Januar 2009 Novelle bislang nicht zu einer Reduzierung des Zeitbedarfes bei der Bearbeitung geführt hat.
Die Ergebnisberichte enthalten eine Fülle von bereits durchgeführten Praxisbeispielen und zeigen Vereinfachungsmaßnahmen auf. Die gewonnenen Erkenntnisse können den Kommunen Hinweise liefern, wo das Serviceangebot verbessert, das zugrunde liegende Recht vereinfacht und die Verfahren beschleunigt werden können.
Die Vorschläge reichen von Vereinfachungen der Antragsformulare über die Bereitstellung von Berechnungsbeispielen bis zur Möglichkeit, Anträge online zu stellen. Die Arbeit in den Behörden könnte zum Beispiel durch gemeinsame Informationsplattformen und klarere Anwendungshinweise verbessert werden. Auch Vorschläge zur Vereinheitlichung und ggf. Pauschalierung bei der Einkommensermittlung werden im Einzelnen geprüft.
Allseits wurde den Beteiligten aus den Kommunen sowie aus Bund und Ländern für die gute Zusammenarbeit gedankt. Der für Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt zuständige Staatsminister Gröhe und der stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats, Wolf-Michael Catenhusen, lobten die Pilotprojekte als gelungene Beispiele einer wirkungsvollen Zusammenarbeit über verschiedene Ebenen hinweg. Auch von kommunaler Seite wurde diese Kooperation begrüßt und der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Kooperation fortgesetzt und ausgehend von Pilotprojekten wie "Einfacher zum Elterngeld" und "Einfacher zum Wohngeld" letztlich auch spürbar zur Entlastung der Kommunen von Bürokratiebelastungen führen werde. Das setzt voraus, dass die Ergebnisse aus solchen Pilotprojekten Berücksichtigung finden, in der Praxis ebenso wie auch in den Gesetzgebungsverfahren.
Zentrale Eckdaten zu den Projekten:
1. "Einfacher zum Wohngeld"
Beteiligte: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Statistisches Bundesamt, Landesverwaltungen und Kommunen: Brandenburg mit Stadt Falkensee, Stadt Fürstenwalde, Stadt Luckenwalde, Landeshauptstadt Potsdam, Niedersachsen mit Stadt Braunschweig, Stadt Melle, Nordrhein-Westfalen mit Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Kleve, Schleswig-Holstein mit Sozialzentrum Husum und Umland, Landeshauptstadt Kiel, Hansestadt Lübeck, Sozialzentrum Niebüll.
Befragte Bürgerinnen und Bürger: 389
Besonderheiten: Der Zeitaufwand der Anträge auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz ist stark abhängig von der Art des Antrags (Miete oder Wohneigentum) sowie von den persönlichen Lebensumständen der Antragstellenden (Rentner, Familien mit mehreren Kindern). Entsprechend unterschiedlich ist auch die Bearbeitungsdauer in der Behörde. In den Kommunen sind verschiedene Formulare und Nachweise notwendig.
Verbesserungsvorschläge (Auszug): Vereinfachung von Nachweisen, Rückgriff auf vorhandene Daten bei Wiederholungsanträgen, verbesserte Anwendungshinweise z.B. für die datenschutzrechtlichen Vorgaben
2. "Einfacher zum Elterngeld"
Beteiligte: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Statistisches Bundesamt, Landesverwaltungen und Kommunen:
Bayern, Brandenburg mit Stadt Cottbus, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberhavel, Landeshauptstadt Potsdam, Nordrhein-Westfalen mit Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Stadt Münster, Rhein-Sieg-Kreis.
Befragte Bürgerinnen und Bürger: 401
Besonderheiten: Zeitaufwand hängt vor allem von unterschiedlichen Lebenssituationen ab (z.B. ohne Einkommen vor der Geburt, mit Einkommen vor der Geburt, mit Einkommen sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes)
Verbesserungsvorschläge (Auszug): Verbesserte Begriffserklärungen in den Antragsformularen (Bezugszeit, Einkommen), Verstärkte Information über die Bezugsmöglichkeiten, Erleichterung der Berechnung durch Pauschalierung von Einkommensabzügen.
Weitere Einzelheiten zu den beiden Projekten entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Nationalen Normenkontrollrates unter www.normenkontrollrat.bund.de. Die Ergebnisberichte zu den beiden Projekten können unten als PDF-Dokumente heruntergeladen werden.
Download:
Bericht Einfacher zum Elterngeld (http://www.dstgb.de/homepage/kommunalreport/buerokratieabbauprojekte_zum_eltern_und_zum_wohngeld_vorgestellt/bericht_einfacher_zum_elterngeld.pdf)
Bericht Einfacher zum Wohngeld (http://www.dstgb.de/homepage/kommunalreport/buerokratieabbauprojekte_zum_eltern_und_zum_wohngeld_vorgestellt/bericht_einfacher_zum_wohngeld.pdf).
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
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Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200