Bürokratieabbau im Wohnungsbau - Offener Brief an NRW-Bauministerin
(Berlin) - Das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB) hat sich an die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Ina Scharrenbach MdL (CDU), gewandt. In einem Offenen Brief begrüßt das DIvB die jüngsten Initiativen ihres Ministeriums zum Bürokratieabbau im Bau- und Immobilienbereich.
Scharrenbach hat sich grundsätzlich zum Ziel gesetzt, künftig mit 50 Prozent weniger Vorschriften auskommen zu wollen. Erst kürzlich hatte sie mit einer Ministeriellen Klarstellung zu „Zugängen und Zufahrten für die Feuerwehr auf den Grundstücken“ die Genehmigungspraxis der Baubehörden landesweit vereinheitlicht und damit insbesondere im Wohnungsbau Bauhindernisse beseitigt. Im Kern geht es auch dem DIvB und seinen Mitgliedern darum, das Baurecht wieder auf das vom Gesetzgeber ursprünglich geplante tatsächlich Notwendige zurückzuführen und von den im Laufe der Zeit durch die Verwaltungspraxis hinzugekommenen weitergehenden Anforderungen zu trennen.
„Mit Blick auf die Schaffung dringend benötigten Wohnraums wäre schon viel gewonnen, wenn Bauwillige sowie Planerinnen und Planer innerhalb zeitkritischer Bauantragsverfahren künftig nicht mehr mit sonstigen Wünschen von Bauämtern und ihnen nachgeordneten Dienststellen konfrontiert würden, für die keine verbindlichen Rechtsgrundlagen existieren“, sagt DIvB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Axel Haas. Dies gelte vor allem für Standard-Bauvorhaben im Wohnungsbau, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegen, immer häufiger jedoch mit im Baurecht nicht vorgesehenen „besonderen Anforderungen“ vor allem zum Brandschutz befrachtet werden. „Ein solches Vorgehen ist schon rein formal nur in einem Sonderbauverfahren zulässig und außerdem geeignet, die von der Ministerin geplante Genehmigungsfiktion zu unterlaufen“, so Haas weiter.
Nach Auffassung des DIvB ist es mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar, wenn Bauwilligen ohne bestehende Rechtsgrundlagen immer häufiger weitergehende Nachweise abverlangt werden – verbunden mit der Forderung, diese auch noch selbst zu beantragen. Dies geschieht zumeist mittels des Druckmittels der „Rücknahmefiktion“ (nach § 69 Abs. 2 Satz 3 MBO). Diese hat zur Folge, dass ein Bauantrag als unvollständig und vom Bauwilligen selbst zurückgenommen eingestuft wird, falls er oder sie die vom Bauamt und nachgeordneten Dienststellen geforderten Änderungen nicht selbst beantragt. Bauwillige kommen dadurch weder zu ihrem Recht zu bauen, sie werden durch die eigene Beantragung auch noch um jegliche Rechtsmittel beraubt.
Abhilfe könnte laut DIvB eine einfache Ergänzung des § 69 Abs. 2. der Musterbauordnung (MBO) schaffen, auf der die Landesbauordnungen der Bundesländer basieren. Mit der Übernahme in Landesrecht könnten die Länder gegenüber ihren Bauämtern klarstellen, dass sich die Rücknahmefiktion ausschließlich auf „formelle“ Mängel beziehen darf, welche abschließend und für jeden nachvollziehbar in den Bauvorlagenverordnungen geregelt sind. – Das DIvB hat daher die NRW-Ministerin gebeten, ihren Einfluss auf ihre Ressortkollegen in den anderen Bundesländern zu nutzen, um eine entsprechende Klarstellung der MBO auf den Weg zu bringen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB), Brunnenstr. 156, 10115 Berlin, Telefon: 030 257 321 03