Bürokratieabbau deutlich entschiedener vorantreiben
(Berlin) - Zu der am Mittwoch, 19. Juni 2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Leider schärft die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung nur marginal nach und vergibt ein weiteres Mal die Chance, den so notwendigen Bürokratieabbau deutlich entschiedener voranzutreiben. Es ist sehr bedauerlich, dass der abgeänderte Gesetzentwurf keine wesentlichen Erleichterungen für Handwerksbetriebe enthält und die Gelegenheit verpasst wurde, Praxis-Checks zu verankern. Zwar wird jetzt richtigerweise die Textform für Arbeitsverträge ermöglicht, allerdings ist vollkommen unverständlich, warum am Schriftformerfordernis für Betriebe des Bau- und Gebäudereinigungsgewerbes und der Fleischwirtschaft dennoch weiter festgehalten wird.
Der Bundestag ist gefordert, das BEG IV jetzt zügig um deutlich wirkungsvollere Entlastungsmaßnahmen zu ergänzen, auch um Wachstumsfesseln zu lösen. Denn die Belastung durch Nachweise, Dokumentationen und Berichtspflichten erweist sich immer mehr als gefährlicher Wettbewerbsnachteil für Handwerkerinnen und Handwerker. Es ist daher dringend notwendig, Handwerksbetriebe zum einen spürbar zu entlasten und zum anderen die Neubelastung zu reduzieren. Bürokratieabbau muss dauerhaft mitgedacht und vorangetrieben werden. Dafür sollte ein jährliches Bürokratieentlastungsgesetz fest etabliert werden, damit die Regierung immer aufs Neue aufgefordert ist, ernst beim Bürokratieabbau zu machen."
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