Bürokratieabbau beim Arbeitsschutz darf nicht konterkariert werden!
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) fordert mehr Bürokratieabbau und Spielräume für in betriebliche Gegebenheiten angepasste Arbeitsschutzmaßnahmen.
Konkreter Anlass für diese Forderung ist die geplante Novellierung der Arbeitsstättenverordnung. Nach den Plänen des BMWA sollen die heute 58 §§ auf 10 §§ zurückgeführt werden. "Dieser Vorsatz ist äußerst lobenswert und findet die volle Unterstützung des BDE", so der Hauptgeschäftsführer des BDE, Frank-Rainer Billigmann.
Allerdings könne nicht hingenommen werden, dass in dem Entwurf der Verordnung auch die Gründung eines weiteren BMWA-Beratungsausschusses vorgesehen sei.
Erfahrungen aus anderen Verordnungen hätten gezeigt, so Billigmann weiter, dass diese beratenden Ausschüsse für das BMWA dann erneut ein umfangreiches neues untergesetzliches Regelwerk schaffen. Damit wäre die ursprüngliche Vorgabe der Deregulierung konterkariert.
"Sollte dieser Ausschuss wirklich einberufen werden, ist zu befürchten, dass wir am Ende auch in diesem Bereich mit mehr Bürokratie - und damit zwangsläufig mit höheren Kosten für jedes einzelne Unternehmen - zu kämpfen haben", so Billigmann abschließend.
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